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APAL gewinnt Fall um Pink Lady Rechte in Chile
APAL war erfolgreich bei seinem Einspruch im Fall zwischen APAL und Pink Lady Amerika, bei dem es um den Handel von chilenischen Äpfeln unter dem Markennamen Pink Lady nach Nordamerika geht.
Apple and Pear Australia Ltd (APAL) besitzt und managed die Pink Lady Marke auf der ganzen Welt in vielen Regionen und investiert in das Marketing und die Entwicklung der Pink Lady Marke auf internationaler Ebene.
Der Fall kam vor das Court of Appeal des Supreme Court in Victoria und es ging um den Besitz, die Lizensierung und die Nutzung der Pink Lady Marke chilenischer Äpfel, die nach Nordamerika und an andere Orte exportiert werden. Chile ist ein wichtiger Produzent von Äpfeln und Nord Amerika ist ein wichtiger Importeur.
"Das Court of Appeal hat entschieden und angeordnet, dass Pink Lady Amerika kein Recht dazu hat, die Pink Lady Trademarks, die in Chile registriert werden, zu nutzen," sagt APALs Intellectual Property Manager Garry Langford. "Wir freuen uns, dass das Urteil APALs Rechte in Chile in Bezug auf die Trademarks, bestätigt hat, weil viele Bauern in Chile, die mit der Lizenz von APAL exportieren, davon profitieren werden."
Das Urteil bestätigt, dass APAL weiterhin die Lizenz für Pink Lady Trademarks in Chile an diejenigen chilenischen Äpfel vergeben darf, die den Qualitätsstandards der Marke Pink Lady entsprechen. Pink Lady Trademarks sind in Chile eine Reihe an Logos, wie das Pink Lady Herz-Logo.
APAL schützt die Pink Lady Marke und ihre Trademarks weltweit, um sicherzugehen, dass Kunden, die einen Pink Lady Apfel kaufen, die qualitativ besten Früchte erhalten und kein zweitklassiges Obst. Außerdem stellt es ein Budget zur Verfügung, um Projekte zu unterstützen, die den australischen Apfelbauern, mit denen sie zusammenarbeiten, zu Gute kommen.
Für weitere Informationen lesen sie die Zusammenfassung des Gerichtsbeschlusses - Apple and Pear Australia Ltd v Pink Lady America LLC [2016] VSCA 280.