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Notmaßnahme in der Schweiz:

Jetzt Bewilligungen für ausländische Arbeitskräfte beantragen

Die Schweizer Grenzen sind wegen des Corona-Virus geschlossen. Damit ausländische Arbeitskräfte trotzdem in die Schweiz einreisen können, müssen Arbeitgeber für sie sofort eine offizielle Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Laut einer Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbandes (SBV) dürfen nur noch Personen in die Schweiz einreisen, die im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung sind (Bewilligung L, B oder C sowie Meldebescheinigung und Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung).

Ein Arbeitsvertrag reicht bald nicht mehr für eine Einreise aus. Während acht Tagen herrscht eine Spezialregelung für die Landwirtschaft: Ausländische Arbeitskräfte dürfen während dieser Zeitdauer auch dann einreisen, wenn sie nur einen Arbeitsvertrag vorweisen können.

Landwirtschaftliche Betriebe, welche in den nächsten Tagen oder Wochen Arbeitskräfte aus dem Ausland erwarten, müssen jetzt sofort die Bewilligung im Meldeverfahren erfassen.

Quelle: SBV / LID

Erscheinungsdatum: