Am 23. September 2018 entscheidet das Schweizer Stimmvolk an der Urne über die Volksinitiative "Für Ernährungssouveränität". Der Bundesrat lehnt das Begehren ab. Die Initiative strebe eine Agrarpolitik an, die stärker in die Märkte und Strukturen eingreife und auf eine kleinbäuerliche Landwirtschaft ausgerichtet sei.
Eine Annahme der Initiative wäre ein Rückschritt, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Sie würde die internationalen Handelsbeziehungen belasten und hätte hohe Kosten für die Bevölkerung und den Bund zur Folge. Der Staat müsste vermehrt intervenieren und die Zölle erhöhen.
Der Bundesrat betont, dass gewisse Forderungen der Initiative im Widerspruch zum internationalen Handelsrecht stehen. So wäre beispielsweise das Importverbot von Produkten, die nicht den schweizerischen Qualitätsnormen entsprechen, mit den geltenden internationalen Abkommen nicht vereinbar und könnte unsere Handelspartner zu Sanktionen veranlassen.
Der Bundesrat hält eine neue Verfassungsbestimmung für überflüssig, auch wenn er gewisse Anliegen der Initiative teilt. Aus diesen Gründen empfiehlt er die Ablehnung der Initiative.
Quelle: lid.ch