Patent auf „Schrumpeltomate“ zeigt problematische Praxis des EPA
Der Bauernverband betonte, dass „im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung sowie entsprechende Pflanzensorten“ gesetzlich ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgenommen sind; auch nach der europäischen Richtlinie über den rechtlichen Schutz biologischer Erfindungen. Diese gesetzgeberische Vorgabe gelte zwingend auch für die Patentierbarkeit der auf diesem Wege gezüchteten Pflanzen und Tiere. Andernfalls würde die sinnvolle Ausnahmeregelung im Bereich der Biopatente ausgehöhlt, betonte der DBV.
Das Patentrecht, sowie es klassischerweise bei technischen Erfindungen angewendet wird, kann nach Ansicht des Bauernverbandes nicht für Pflanzen und Tiere gelten. Patente darauf sind daher abzulehnen, so der DBV.
Quelle: DBV