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Neue EU-Vorschriften könnten zur Vernichtung von Zitrusfrüchten im Wert von 38,4 Millionen Euro führen

Im Juni veröffentlichte der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCOPAFF) der Europäischen Union (EU) drastische und wohl falsch informierte neue Vorschriften, die eine Kältebehandlung für Orangen auf dem Weg in die Region vorschreiben, um den Befall von Orangenexporten aus dem südlichen Afrika mit dem Falschen Apfelwickler (FCM) zu bekämpfen. Wenn diese neuen Vorschriften noch in diesem Monat in Kraft treten, könnten sie dazu führen, dass Millionen von Kartons mit Zitrusfrüchten, die derzeit in die EU geliefert werden, vernichtet werden.

Trotz der Einwände einer Reihe von Ländern, darunter auch europäische Märkte, die derzeit südafrikanische Orangen importieren, wurden diese neuen Vorschriften am 21. Juni 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gelten ab 14. Juli 2022.

Mit diesen Verordnungen werden die derzeit geltenden phytosanitären Anforderungen für Zitrusfrüchte aus Südafrika umfassend geändert. Sie schreiben vor, dass die Zitrusfrüchte vor der Einfuhr - also vor dem Versand - bestimmten obligatorischen Kältebehandlungsverfahren und Vorkühlungsschritten über einen bestimmten Zeitraum (bis zu 25 Tage Kältebehandlung) unterzogen werden müssen.

Diese neuen Anforderungen unterscheiden sich erheblich von Südafrikas bestehendem strengen FCM-Risikomanagementsystem, das sich beim Schutz der europäischen Produktion vor der Bedrohung durch Schädlinge oder Krankheiten, einschließlich FCM, über mehrere Jahre hinweg als äußerst wirksam erwiesen hat und durch die Ergebnisse wissenschaftlicher Studien gestützt wird, die in internationalen, peer-reviewed Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.

Die Art der in den neuen Verordnungen vorgeschriebenen Kältebehandlung steht im Widerspruch zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen, was sie zu einer willkürlichen, ungerechtfertigten und unnötig handelsbeschränkenden Maßnahme macht und dementsprechend gegen die internationalen Anforderungen an derartige phytosanitäre Handelsvorschriften verstößt.

Besonders kritisch ist, dass die hiesigen Erzeuger derzeit jährlich 800.000 Tonnen hochwertiger Zitrusfrüchte in die EU exportieren, wobei die FCM-Abfangmengen in den letzten drei Jahren konstant niedrig waren - mit 19 (2019), 14 (2020) bzw. 15 (2021). Dies steht in krassem Gegensatz zu den FCM-Abfangmengen aus anderen 3. Importländern, die mit 53, 129 und 58 Abfangmengen im selben Zeitraum viel höher waren. Es wurden jedoch keine Maßnahmen gegen diese Länder vorgeschlagen.

Ein erheblicher Teil der kommerziellen Orangenproduktion Südafrikas wird auch der neuen vorgeschriebenen Kältebehandlung nicht standhalten können. Bio-Orangen und "chemiefreie" Orangen sind besonders anfällig für Kälteschäden und werden am stärksten betroffen sein, auch wenn in der EU keine FCM-Beeinträchtigungen bei diesen umweltfreundlichen und nachhaltigen Orangensorten gemeldet wurden.

Südafrika setzt sich derzeit mit seinen Amtskollegen in der EU in Verbindung, um diese Verordnungen zu überdenken, da sie fachlich nicht stichhaltig sind und nichts weiter als ein politisch motivierter Versuch spanischer Erzeuger zu sein scheinen, Zitrusfrüchte aus dem südlichen Afrika vom europäischen Markt zu verdrängen.

Unmittelbar besorgniserregend ist jedoch die Tatsache, dass derzeit zahlreiche Sendungen von Zitrusfrüchten auf dem Weg in die EU sind, deren Pflanzengesundheitszeugnisse vor dem 14. Juli 2022 auf der Grundlage des bestehenden südafrikanischen Systems ausgestellt wurden. Diese Sendungen werden die EU nach dem 14. Juli erreichen, wenn die neuen pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen der EU in Kraft treten.

Infolgedessen könnten schätzungsweise 3,2 Millionen Kartons mit Zitrusfrüchten im Wert von 605 Millionen Rand (38,4 Millionen Euro), die derzeit auf dem Weg in die Region sind, von den Behörden vernichtet werden.

Dies wird nicht nur zu großen Lücken in der Versorgungskette und zu höheren Preisen für die europäischen Verbraucher führen, und das zu einer Zeit, in der die Region aufgrund des anhaltenden ukrainisch-russischen Konflikts tatsächlich von Ernährungsunsicherheit bedroht ist, sondern auch die Nachhaltigkeit und Rentabilität der südafrikanischen Zitrusindustrie ernsthaft gefährden. Insbesondere werden dadurch 140.000 Arbeitsplätze gefährdet, die die örtliche Industrie vor allem in ländlichen Gebieten aufrechterhält. Die massiv ungerechtfertigte potenzielle Vernichtung von Millionen von Kartons mit Früchten kommt zudem zu einem Zeitpunkt, an dem die EU der Minimierung der Lebensmittelverschwendung in den Lieferketten in der gesamten Region Priorität einräumt.

Die Tatsache, dass die Behörden versuchen, diese neuen Vorschriften nur 23 Tage nach ihrer Veröffentlichung durchzusetzen, was es den südafrikanischen Erzeugern unmöglich macht, sie einzuhalten, macht deutlich, wie ungerechtfertigt und diskriminierend diese Rechtsvorschriften sind - und dass letztlich die europäischen Verbraucher und die lokalen Landarbeiter den Preis dafür zahlen werden.

Der CGA wird gemeinsam mit der südafrikanischen Regierung weiterhin Lobbyarbeit gegen diese restriktive Gesetzgebung betreiben, die für die Staaten des südlichen Afrikas faktisch das Äquivalent einer Handelsblockade darstellt. Es wäre unverantwortlich, wenn politische Agenden dazu führen würden, dass Millionen von Kartons mit Zitrusfrüchten bester Qualität vernichtet werden.

Für weitere Informationen:
Thabi Ndhlovu
Tel: +27 61 993 6672 

Erscheinungsdatum: