In Hongkong wurde ein Obsthändler zu $6.000 (€600) verurteilt, weil er Melonen mit einer falschen Beschreibung verkaufte, eine Übertretung der Warenbeschreibungsverordnung (TDO).
Hongkongs Zoll erhielt vorher Informationen, bei denen behauptet wurde, dass Melonen mit einer unberechtigten Reklamation der Herkunft an einigen Obstständen verkauft wurden. Zollbeamte führten einen Testkauf durch und beschlagnahmten eine Gesamtanzahl von 65 Melonen - angeblich aus Japan - von zwei Obstständen eines Obsthändlers in Sham Shui Po. Später wurde offengelegt, dass die Melonen vom chinesischen Festland stammten.