Genovese-Basilikum, Cavaillon-Melonen, Ribera del Xúquer-Kakis und Opperdoezer Ronde-Kartoffeln - diese vier bekannten regionalen Produkte haben etwas Besonderes, denn sie tragen eine geografische Angabe. Die Europäische Union hat 305 unverarbeitete Obst- und Gemüsesorten mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.U.) oder einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) anerkannt, 14 weitere stehen auf der Warteliste. Es überrascht nicht, dass zwei Drittel dieser Produkte in Südeuropa angebaut werden.
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Die EU nutzt geografische Angaben, um regionale Produkte innerhalb ihres Hoheitsgebiets vor Fälschungen zu schützen. Die besonderen Eigenschaften dieser Produkte hängen mit ihrem Anbau- oder Herstellungsort und möglicherweise mit traditionellem Wissen zusammen. "Um einen Produktnamen registrieren zu lassen, muss ein EU-Erzeuger oder eine Erzeugergruppe die Merkmale des Produkts und gegebenenfalls seine Verbindung zum geografischen Gebiet beschreiben", heißt es auf der Website der Europäischen Kommission für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. "Der Antrag wird bei den nationalen Behörden eingereicht und dann an die Europäische Kommission weitergeleitet, die den Antrag prüft."
eAmbrosia-Datenbank
Die Europäische Kommission unterscheidet zwischen g.U. und g.g.A. für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse. Dieser Artikel befasst sich mit Obst und Gemüse, einschließlich Kartoffeln und Nüssen, jedoch nicht mit Hülsenfrüchten und tropischen Früchten. Ein Fünftel der 1.506 geografischen Angaben für Lebensmittel (einschließlich Käse, Fleischzubereitungen, Brot- und Backwaren sowie Öle, ausgenommen Weine) beziehen sich auf frische Erzeugnisse. Eine vollständige Übersicht finden Sie online in der eAmbrosia-Datenbank.
Vermarktung ist nicht immer Garant für Erfolg
Verbraucher können sich auf die Qualität von g.U.- und g.g.A.-Produkten verlassen, während Erzeuger und Hersteller diese besser vermarkten können. Diese Qualitätslabels haben eine Marketingfunktion, aber der Mehrwert jedes Produkts ist unterschiedlich. Im Jahr 2013 beauftragte die Europäische Kommission das Marktforschungsinstitut Areté mit einer Studie. Diese ergab, dass Produkte mit einer geografischen Angabe in der Regel höhere Marktpreise erzielen als ähnliche Standardprodukte. Allerdings war dieser Preisaufschlag bei frischem Obst und Gemüse geringer als bei verarbeiteten Produkten. Außerdem war nur die Hälfte der untersuchten frischen Erzeugnisse mit geografischer Angabe rentabler als ihre Standardprodukte.
Auch verschiedene Nicht-EU-Länder schützen ihre regionalen Produkte. Die EU erkennt mittlerweile die geografischen Angaben von 223 Lebensmitteln aus diesen Ländern an, darunter China, die Türkei und Südafrika. Auf der Warteliste stehen 50 Produkte. Umgekehrt erkennen Nicht-EU-Länder bestimmte europäische geografische Angaben an. In Japan sind es bereits 305.
g.U. vs. g.g.A.
Obst und Gemüse, die als g.U. registriert sind, haben einen engeren Bezug zu ihrem Anbaugebiet als g.g.A.-Produkte. Basilikum aus Genua, Kakis aus Ribera del Xúquer und Kartoffeln aus Opperdoezer Ronde werden alle in streng definierten Gebieten (g.U.) angebaut. Cavaillon-Melonen, die im vergangenen Monat die g.g.A.-Anerkennung erhielten, sind gelbe Melonen vom Typ Charentais, die zum Erbe der französischen Stadt Cavaillon gehören. Diese Melonen werden jedoch geografisch gesehen in einem größeren Gebiet angebaut, darunter in Vaucluse und den Alpes-de-Haute-Provence. Ein Drittel (105) der Frischprodukte hat eine geschützte Ursprungsbezeichnung, die übrigen (200) eine geschützte geografische Angabe.
In Frankreich wird die PDO (Protected Designation of Origin) als AOP (Appellation d'Origine Protégée) bezeichnet, in den Niederlanden als BOB (beschermde oorsprongsbenaming), in Deutschland als g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) und in Italien, Spanien und Portugal als DOP (Denominación de Origen Protegida). Einige Entsprechungen der PGI (Protected Geographical Indication) sind BGA (in den Niederlanden), IGP (in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal) und g.g.A. (in Deutschland).
Rincón de Soto-Birne
Jede g.U. und g.g.A. legt Produktspezifikationen fest. Nehmen wir als Beispiel die erste Birne mit einer geschützten Ursprungsbezeichnung, die 2004 vergeben wurde. Die Rincón de Soto-Birne wird im Ebro-Tal in der Region La Rioja im Norden Spaniens angebaut. Birnen werden in dieser Gegend seit über vier Jahrhunderten angebaut. Die g.U. bezieht sich auf zwei Sorten (Blanquilla, erstmals 1747 in historischen Dokumenten erwähnt, und Conference, 1860 in England gezüchtet). Diese werden in 28 Dörfern auf insgesamt 1.200 Hektar angebaut. Die g.U. hat 290 Mitglieder (Erzeuger, Verpackungsbetriebe und Handelsunternehmen), ist jedoch offen für eine Erweiterung ihrer Mitgliederzahl und Anbaufläche.
Eine Kontrollstelle wirbt für das Produkt, garantiert die Rückverfolgbarkeit und überwacht die spezifischen Qualitätsanforderungen. Im Fall der Rincón de Soto-Birnen beschreibt die Produktspezifikation diese Früchte als länglich, größer, süßer und etwas grüner, mit einer etwas raueren Schale als andere Conference-Birnen. Das Klima und die geografischen Merkmale des Anbaugebiets sowie das Know-how der Erzeuger beeinflussen diese Eigenschaften wie den Geschmack.
Diese Spezifikationen beschreiben detailliert die besonderen Merkmale dieser regionalspezifischen Birnen. Die Schalenrauheit wird wie folgt beschrieben: "Aufgrund der Höhenlage des Tals und der Nähe zu Flüssen ist es morgens oft neblig, bevor strahlender Sonnenschein einsetzt. Die Feuchtigkeit auf der Schale dieser Conference-Birnen verdunstet schnell. Dadurch erhalten die Birnen auf ganz natürliche Weise ihre typische Schorfbildung. Es werden keine Chemikalien verwendet, um die Schale aufzurauen."
Um als "Peras de Rincón de Soto" vermarktet werden zu können, dürfen die Birnen einen Festigkeitsgrad von 6,12 kg/cm2 nicht überschreiten und müssen einen Brixwert von mindestens 13 erreichen. Außerdem dürfen sie nicht kleiner sein als 58 mm bei Blanquilla-Birnen und 60 mm bei Conference-Birnen. Was den Anbau betrifft, dürfen während der Ausdünnung und bei der Ernte keine chemischen Produkte verwendet werden, und zwischen der Ernte und der Ankunft der Birnen in der Verpackungsanlage dürfen nicht mehr als sechs Stunden vergehen.
Die Kontrollstelle für die geografische Angabe legt das definierte Anbaugebiet fest. Während die Rincón de Soto-Birnen derzeit auf 1.200 Hektar in 28 Gemeinden angebaut werden – im ersten Jahr der Anerkennung waren es nur 4 –, gelten für andere g.U.-Produkte viel strengere Vorschriften. Opperdoezer Ronde-Kartoffeln, die von Ende Mai bis Ende Oktober erhältlich sind, "dürfen nur auf 100 Hektar schluffigem Boden rund um die Kirche von Opperdoes [in den Niederlanden] angebaut werden".
Südeuropa dominiert
Die erste g.g.A. wurde 1996 vergeben. Für Obst und Gemüse betraf dies 51 regionale Produkte. Zu den Pionieren zählen spanische Vinalopó-Trauben, sizilianische Blutorangen, portugiesische Douro-Mandeln, französischer rosa Lautrec-Knoblauch und niederländische Opperdoezer Ronde-Kartoffeln. Die jüngsten Neuzugänge (2024 und 2025) sind Ludbreski-Meerrettich aus Kroatien, Baronnies-Aprikosen und die bereits erwähnten Cavaillon-Melonen aus Frankreich, Wedzone-Äpfel aus Polen, grüner Spargel aus Guadalajara in Spanien, Blumenkohl aus Piana del Sele in Italien und Süßkartoffeln aus Madeira in Portugal.
Im Jahr 1996 stammten nicht weniger als 80 Prozent der Trendsetter aus Südeuropa, aus Ländern wie Griechenland, Italien, Spanien und Portugal. Dieser Trend hat sich in den folgenden Jahren bis heute fortgesetzt. Von den 305 europäischen Obst- und Gemüseprodukten mit einer g.U. oder g.g.A. werden 198 südlich des Balkans, der Alpen oder der Pyrenäen angebaut. Italien liegt mit 103 Vertretern an der Spitze und macht damit ein Drittel aller Qualitätssiegel in Bezug auf Region und Tradition aus.
Nimmt man Frankreich hinzu, wo die Erzeuger im Süden den größten Teil der 44 ausgewiesenen Produkte anbauen, steigt diese Zahl auf 242. Deutschland und Ungarn behaupten sich mit 18 bzw. 15 Produkten. Nord- und Osteuropa sind jedoch unterrepräsentiert. Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Rumänien und die Slowakei sind gar nicht vertreten.
Die Niederlande haben mit den Kartoffeln "Opperdoezer Ronde" und dem Spargel "Brabantse Wal" zwei g.U. und ebenso viele g.g.A. mit den Trauben "Westland" und den Kartoffeln "De Meerlander". Belgien muss sich mit einer weniger begnügen: Tafeltrauben aus Flämisch-Brabant dürfen mit einer g.U. vermarktet werden, Chicorée aus Brüssel und Kartoffeln "Plate de Florenville" mit der g.g.A.-Kennzeichnung.
Kernobst, Zitrusfrüchte und Kartoffeln
Kernobst führt mit 35 Einträgen im Register der geografischen Angaben (28 Äpfel und sieben Birnen) die Liste in der EU an. Überraschenderweise sind weder Belgien noch die Niederlande vertreten. Zitrusfrüchte und Kartoffeln sind jeweils 23 Mal registriert. Die großen Kartoffelproduzenten Niederlande und Belgien produzieren zusammen etwa dreimal so viele Kartoffeln wie Spanien und Italien zusammen. Nach Angaben von Faostat waren das im Jahr 2023 10,5 Millionen Tonnen gegenüber 3,2 Millionen Tonnen.
Auch hier haben niederländische und belgische Kartoffeln jedoch weniger geografische Angaben als die beiden südeuropäischen Länder (3 gegenüber 8). Die Produktionsmengen stehen also nicht immer im Verhältnis zur Anzahl der geografischen Angaben. Das gilt auch für Zwiebeln. Die Niederlande ernten mehr Zwiebeln als Spanien und Italien zusammen (Faostat-Zahlen 2023), haben aber keine einzige Zwiebel mit g.U. oder g.g.A., während Italien vier und Spanien drei haben.
Auch Spanien kann sich diesem Trend nicht entziehen. Nehmen wir etwa Erdbeeren, eine Frucht, deren Erntevolumen in Spanien das aller anderen europäischen Länder bei Weitem übersteigt. Es scheint, dass aus der Provinz Huelva keine einzige geografische Angabe beantragt oder gewährt wurde. Nur Frankreich (2), Polen (1) und Finnland (1) sind im Erdbeersegment vertreten.
Und obwohl Spanien fast doppelt so viel Zitrusfrüchte erntet wie Italien, verfügt es nur über zwei regionale Gütesiegel, während Italien nicht weniger als 13 vorweisen kann. Und schauen Sie sich nur die Benelux-Länder an, die entgegen den Mengenverhältnissen zwei Anerkennungen im Traubensegment erhalten haben, verglichen mit insgesamt nur sechs für die drei großen Länder Frankreich, Spanien und Italien.
Außerdem übertrumpfen ungewöhnlicherweise kleinere Produkte (Kastanien, Nüsse, Artischocken und Knoblauch) oft viel größere (Tomaten, Trauben usw.). Der Kastaniensektor hat 21 Registrierungen, der Tomatensektor nur sechs, und die geografischen Angaben beziehen sich hauptsächlich auf den Freilandanbau. (PDC)
Dieser Artikel wurde zuvor im Primeur (Mai 2025) veröffentlicht. Klicken Sie hier für den Link zur gesamten Ausgabe.