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EU-Kommission kündigt Unterstützung des Agrar- und Lebensmittelsektors an

Die Kommission handelt umgehend und schlägt zusätzliche Sondermaßnahmen zur weiteren Unterstützung der am stärksten betroffenen Agrar- und Ernährungsmärkte vor. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft der EU hat sich in der aktuellen, noch nie dagewesenen Situation nach dem Auftreten des Coronavirus als widerstandsfähig erwiesen. Dennoch wurden einige Märkte von den Folgen dieser Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit schwer getroffen.

Die im heutigen Paket enthaltenen Maßnahmen betreffen die Beihilfe für die private Lagerhaltung im Milch- und im Fleischsektor, die Genehmigung selbstorganisierter Marktmaßnahmen der Marktteilnehmer in schwer getroffenen Sektoren sowie Flexibilität bei den Marktstützungsprogrammen für Obst und Gemüse, Wein und einige andere Erzeugnisse.

Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski erklärte: „Die Folgen der Coronavirus-Krise machen sich zunehmend im Agrar- und Lebensmittelsektor bemerkbar. Deshalb haben wir beschlossen, zusätzlich zu den seit Ausbruch der Krise bereits getroffenen Maßnahmen umgehend weitere Maßnahmen zu ergreifen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen beim derzeitigen Stand der Marktentwicklung ein Signal zur Stabilisierung der Märkte aussenden. Sie sind am besten geeignet, die künftigen Preise und die künftige Produktion zu stabilisieren und damit eine stabile Lebensmittelversorgung sowie die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Wir kündigen heute ein neues außerordentliches Maßnahmenpaket an, mit dem die am stärksten betroffenen Sektoren der Agrar- und Ernährungswirtschaft unterstützt werden sollen, indem auf bereits festgestellte Störungen reagiert und künftigen Risiken begegnet wird. Ich bin zuversichtlich, dass diese Maßnahmen die Märkte entlasten und rasch konkrete Ergebnisse zeigen werden.“

Als weitere Reaktion auf die Coronavirus-Krise werden folgende Sondermaßnahmen angekündigt:

  • Beihilfe für die private Lagerhaltung: Die Kommission schlägt vor, Beihilfen für die private Lagerhaltung von Milcherzeugnissen (Magermilchpulver, Butter, Käse) und Fleischerzeugnissen (Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch) zu gewähren. Diese Regelung ermöglicht die vorübergehende Marktrücknahme von Erzeugnissen für einen Zeitraum von mindestens zwei bis drei und höchstens fünf bis sechs Monaten. Diese Maßnahme wird zu einem Rückgang des Angebots auf dem Markt und langfristig zur Wiederherstellung des Marktgleichgewichts führen.
  • Flexibilität bei Marktstützungsprogrammen: Die Kommission wird eine Flexibilität bei der Durchführung von Marktstützungsprogrammen für Wein‚ Obst und Gemüse, Olivenöl und Bienenzucht sowie des Schulprogramms der EU (Milch, Obst und Gemüse) einführen. Dadurch können die Finanzierungsprioritäten auf Krisenmanagementmaßnahmen für alle Sektoren neu ausgerichtet werden.
  • Ausnahmsweise gewährte Abweichung von den EU-Wettbewerbsregeln: Für die Sektoren Milch, Blumen und Kartoffeln wird die Kommission gemäß Artikel 222 der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation eine Ausnahme von bestimmten Wettbewerbsregeln genehmigen, sodass die Marktteilnehmer selbstorganisierte Marktmaßnahmen treffen können. Konkret wird es in diesen Sektoren gestattet sein, kollektiv Maßnahmen zur Marktstabilisierung zu ergreifen. So wird im Milchsektor eine kollektive Planung der Milcherzeugung gestattet, während im Blumen- und im Kartoffelsektor Marktrücknahmen vorgenommen werden dürfen. Die Lagerhaltung durch private Marktteilnehmer ist ebenfalls gestattet. Die entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse sollen nur für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten gültig sein. Die Entwicklung der Verbraucherpreise wird genau überwacht, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden.

Die Kommission möchte diese Maßnahmen bis Ende April verabschieden. Zuvor müssen die Mitgliedstaaten konsultiert werden und über die Maßnahmen abstimmen. Diese können daher noch geändert werden. Die genauen Einzelheiten dieser Vorschläge werden zum Zeitpunkt ihrer endgültigen Annahme bekannt gegeben.

Das heute angekündigte Paket schließt sich an ein umfassendes Paket anderer Maßnahmen an, das die Kommission frühzeitig verabschiedet hat, um die Agrar- und Ernährungswirtschaft in der derzeitigen Krise zu unterstützen. Dazu gehören höhere Beträge für staatliche Beihilfen, höhere Vorauszahlungen und verlängerte Fristen für die Einreichung von Zahlungsanträgen. Die stärkere Flexibilität bei den Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik soll den Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Behörden verringern.

Für weitere Informationen:
Daniel Rosario
Tel: +32 2 295 61 85
Email: daniel.rosario@ec.europa.eu    

Erscheinungsdatum: