Raiffeisen-Genossenschaften vorerst nicht geschlossen: Im Rahmen einer Pressekonferenz hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am frühen Abend des 16. März 2020 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie erläutert (Pressemeldung der Bundeskanzlerin vom 16. März 2020). Raiffeisen-Genossenschaften sollen ausdrücklich nicht geschlossen werden.
Nicht geschlossen werden sollen Großhandel und der Einzelhandel mit Lebensmitteln, sowie u.a. Wochenmärkte, Tankstellen, Banken, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfsmärkte. Damit sind die Tätigkeitsbereiche von Raiffeisen-Warengenossenschaften i.d.R. vollständig abgedeckt, kommentiert das Raiffeisen-Management den Beschluss.
Schweiz: Bundesrat verschärft Maßnahmen
Der schweizer Bundesrat hat am 16. März 2020 in einer außerordentlichen Sitzung die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als "außerordentliche Lage" gemäß Epidemiengesetz ein.
Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe in der Schweiz werden bis zum 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Er führt zudem seit Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8.000 Armeeangehörigen bewilligt.