Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sie haben eine Software (Adblocker) installiert, der unsere Werbung blockiert.

Da wir die Nachrichten kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf die Einnahmen aus unseren Werbebannern angewiesen. Bitte deaktivieren Sie daher Ihren Adblocker und laden Sie die Seite neu, um diese Seite weiter zu nutzen.

Klicken Sie hier für eine Anleitung zum Deaktivieren Ihres Adblockers.

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber

Corona: Übersicht der laufenden Maßnahmen

Raiffeisen-Genossenschaften vorerst nicht geschlossen: Im Rahmen einer Pressekonferenz hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am frühen Abend des 16. März 2020 weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie erläutert (Pressemeldung der Bundeskanzlerin vom 16. März 2020). Raiffeisen-Genossenschaften sollen ausdrücklich nicht geschlossen werden.

Nicht geschlossen werden sollen Großhandel und der Einzelhandel mit Lebensmitteln, sowie u.a. Wochenmärkte, Tankstellen, Banken, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfsmärkte. Damit sind die Tätigkeitsbereiche von Raiffeisen-Warengenossenschaften i.d.R. vollständig abgedeckt, kommentiert das Raiffeisen-Management den Beschluss.

Schweiz: Bundesrat verschärft Maßnahmen
Der schweizer Bundesrat hat am 16. März 2020 in einer außerordentlichen Sitzung die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als "außerordentliche Lage" gemäß Epidemiengesetz ein.

Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe in der Schweiz werden bis zum 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Er führt zudem seit Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8.000 Armeeangehörigen bewilligt.

Erscheinungsdatum: