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Dosengemüsekartell: Geldstrafen in Millionenhöhe für Coroos und Groupe CECAB

Die Europäische Kommission hat Coroos und Groupe CECAB mit einer Geldstrafe von 31,65 Millionen Euro für die Verletzung von europäischen Wettbewerbsregeln belegt. Bonduelle wurde nicht bestraft, weil sie die Existenz des Kartells der Europäischen Kommission gegenüber aufgedeckt haben. Die Europäische Kommission gibt an, dass Bonduelle, Coroos und Groupe CECAB seit mehr als 13 Jahren Teil eines Kartells für die Lieferungen bestimmter Dosengemüsesorten an Einzelhändler und gastronomische Betriebe im Europäischen Wirtschaftsraum waren. Die drei Unternehmen haben ihre Beteiligung am Kartell zugegeben und einem Vergleich zugestimmt. 

Das Ziel der drei Unternehmen, die an dem Kartell beteiligt waren, war, ihre Position auf dem Markt zu sichern oder zu stärken, um die Verkaufspreise zu erhalten oder zu steigern, die Unsicherheit in Bezug auf ihr zukünftiges, kommerzielles Verhalten zu reduzieren und Verkäufe abzustimmen und zu kontrollieren, sowie zu ihrem Vorteil zu handeln. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Unternehmen Preise festgelegt, Marktanteile und Mengenkontingente abgestimmt, Kunden und Märkte geteilt, ihre Angebote bei Ausschreibungen koordiniert und wirtschaftlich sensitive Informationen ausgetauscht. Der Verstoß deckte den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum ab und dauerte vom 19. Januar 2000 bis zum 11. Juni 2013 bei Bonduelle und bis zum 1. Oktober 2013 bei Coroos und Groupe CECAB. 

Drei Absprachen
Die Untersuchung der Europäischen Kommission zeigte, dass es ein einziger Verstoß war, der aus drei einzelnen Absprachen bestand:

  • Eine Absprache zu den Eigenmarkenverkäufen von Dosengemüse wie grünen Bohnen, Erbsen, Erbsen und Karotten und geschnittenem Gemüse an Einzelhändler in Europa;
  • Eine Absprache zu den Eigenmarkenverkäufen von Maiskonserven an Einzelhändler in Europa;
  • Eine Absprache zu sowohl den Verkäufen unter der eigenen Marke und den Eigenmarkenverkäufen von Dosengemüse an Einzelhändler und das Gastgewerbe spezifisch in Frankreich. 

Der Fall gegen Conserve Italia ist noch nicht abgeschlossen
Coroos nahm nur an der ersten Absprache teil, während Bonduelle und Groupe CECAB an allen drei Absprachen beteiligt waren. In der gleichen Untersuchung hat die Europäische Kommission auch ein Verfahren gegen ein viertes Unternehmen, Conserve Italia, eingeleitet. Dieser Vergleich betrifft Conserve Italia nicht und die Untersuchung wird deshalb für dieses Unternehmen im Einklang mit dem Kartell-Standardverfahren fortgeführt werden. 

Niedrigere Geldstrafen
Wegen der Kronzeugenregelung der Europäischen Kommission von 2006 wurde Bonduelle volle Immunität für die Offenlegung des Kartells gewährt, wodurch sie eine Strafe von circa 250 Millionen Euro umgehen konnten. Coroos und Groupe CECAB haben reduzierte Strafen erhalten für ihre Kooperation während der Untersuchung. Außerdem hat die Europäische Kommission die Strafen um 10% reduziert, weil sie ihre Teilhabe an dem Kartell und ihre Haftung diesbezüglich anerkannt haben. 

Quelle: Europäische Kommission

Erscheinungsdatum: