Für einige Obstbauern in Oberschwaben und am Bodensee kommt es jetzt in Sachen Gewässerabstände noch dicker als für Ackerbauern, die 5 m einhalten müssen. Denn laut Wassergesetz Baden-Württemberg stehen rund 135 ha Obstplantagen zu nah an Gewässern. Das teilten die zuständigen Landratsämter Ravensburg und Bodenseekreis auf Anfrage von top agrar-Südplus mit.
Da Obstplantagen im Wassergesetz als bauliche Anlagen im Außenbereich gelten würden, sei laut der beiden zuständigen Landratsämter Ravensburg und Bodenseekreis ein Abstand von 10 m zu Gewässern mit wasserwirtschaftlicher Bedeutung einzuhalten. Seit dem 1.3.2010 dürfe außerdem im 10 m-Gewässerrandstreifen keine Neupflanzung von nicht standortgerechten Bäumen und Sträuchern erfolgen. Und dazu zählten auch Pflanzungen in Raumkulturen, d.h. Intensivobstanlagen.
Quelle: Top Agrar