Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag des türkischen Lebensmittelhändlers gegen seine Ausweisung abgelehnt. Er lebt zwar schon seit 40 Jahren in Deutschland und betreibt gemeinsam mit seiner Ehefrau einen Obst- und Gemüsehandel im Westerwald, aber er ist wegen unerlaubten Handels mit Drogen und anderer Vergehen schon mehrfach auch zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Auch aktuell sitzt er im Gefängnis. Und wegen der vielen Straftaten will der Westerwaldkreis ihn ausweisen.
Der Gemüsehändler hat bereits gegen seine Verhaftung geklagt. Ohne Erfolg: die Richter erklärten, sein bisheriges Verhalten und seine Drogenabhängigkeit stellten eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Gegen die Entscheidung können alle Beteiligten noch vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.
Quelle: www.swr.de