Am 30.03.2019 verlässt Großbritannien die Europäische Union. Vieles ist noch
unklar, doch so viel steht fest: Der Brexit wird in vielen Bereichen gravierende
Auswirkungen auf die betriebliche Praxis der Unternehmen haben. Um
Unternehmensvertreter über die zolltechnischen Konsequenzen des britischen EU Austritts
zu informieren, referieren an sieben Terminen hochkarätige Experten des
Bundesfinanzministeriums und der Generalzolldirektion. Unser Dachverband BGA
hat zusammen mit Partnerverbänden und dem Bundesfinanzministerium diese
Veranstaltungsreihe initiiert.
Die Themen sind unter anderem: Stand der Verhandlungen und Vorbereitungen auf
nationaler Ebene; ABC des Zolls: Was ist zu beachten, wenn Großbritannien zum
zollrechtlichen Drittland wird? (Voraussetzung für Zollanmeldungen, Ablauf einer
Zollabfertigung); Auswirkungen des Brexit auf die Abgabenerhebung durch die
Zollbehörden, insbesondere Einfuhrumsatzsteuer; Einfuhr, Ausfuhr und Co.:
Welche Zollverfahren kommen in Frage?
Zu der Veranstaltungsreihe wird, beginnend ab dem 14.09.2018, jeweils eine
Veranstaltung in den Städten Stuttgart, Nürnberg, Leipzig, Frankfurt am Main,
Köln, Berlin und Hamburg stattfinden. Die genauen Termine, das Programm, die
Links für die Anmeldung sowie weitere Informationen finden Sie
hier.
Weitere Informationen:
Deutscher Fruchthandelsverband e.V.
Bergweg 6 / 53225 Bonn