Förderfähig ist die die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen (mind. 7,5 Tonnen Gesamtgewicht) mit Erdgasantrieb (CNG), Flüssigantrieb (LNG) oder bestimmten Elektroantrieben (reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge), die für den Güterverkehr bestimmt sind. Die Fahrzeuge müssen als serienmäßiges Neufahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat zum Verkauf angeboten werden. Sie müssen außerdem über das zum Zeitpunkt der Anschaffung in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinausgehen oder - bei Fehlen solcher Normen - den Umweltschutz verbessern.