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Positiv für die Frischebranche?

BGH-Urteil gegen Himbeertee ohne Himbeeren

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil (AZ.: I ZR 45/13) gegen den Teeheersteller Teekanne gefällt. Ab sofort darf der Hersteller nicht mehr mit der Abbildung von Früchten und anderen frischen Zutaten werben, wenn das Produkt diese nicht enthält.

Ausgangspunkt war eine Klage gegen Teekanne, weil das Unternehmen auf seinem Produkt "Felix Himbeer-Vanille Abenteuer" Himbeeren und Vanilleblüten abgebildet hatte und zudem mit den Hinweisen "nur natürliche Zutaten" und "Früchtetee mit natürlichen Aromen" geworben hatte. In Wirklichkeit enthält dieser Tee aber keine Himbeeren, Vanille oder Aromen.

Das Urteil lautet: „Wenn die Etikettierung eines Lebensmittels und die Art und Weise, in der sie erfolgt, insgesamt den Eindruck entstehen lassen, dass das Lebensmittel eine Zutat enthält, die tatsächlich nicht vorhanden ist, ist eine Etikettierung geeignet, den Käufer über die Eigenschaften des Lebensmittels irrezuführen.“

Das vom BGH gefällte Urteil könnte nun bedeuten, dass auch Produzenten von Snackprodukten keine Früchte mehr auf ihren Verpackungen abbilden dürfen, wenn diese nur künstliche Geschmäcker von Früchten enthalten.


Link zum Urteil: juris.bundesgerichtshof.de
Erscheinungsdatum: