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VEBU und niedersächsische Landesregierung gemeinsam für Veggie-Definition

Till Strecker dankte dem Minister im Namen von vegetarisch und vegan lebenden Menschen sowie der Vielzahl von Verbrauchern, die bewusst weniger tierische Produkte essen möchten, für seine Unterstützung. "Seit vier Jahren kommt die EU-Kommission ihrer Verpflichtung nicht nach, die Unsicherheit für Verbraucher, Hersteller und Händler im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung zu beenden. Dank der Initiative Niedersachsens geht ein deutlicher Impuls von Deutschland nach Brüssel", so Strecker.

Definitionsvorschlag der Länder
Eine Projektgruppe der zuständigen Landesministerien erarbeitet einen konkreten Definitionsvorschlag, der als Vorlage an die EU-Kommission geht. An den Beratungen nimmt der VEBU teil. "Es muss klar sein, dass es zentral um die Erwartungen der Verbraucher geht, die bewusst vegetarische und vegane Produkte kaufen möchten. Deshalb ist die Einbeziehung des VEBU wichtig und richtig. Alle Beteiligten aus Politik, Wirtschaft und Verbraucherschutz erkennen zunehmend die Relevanz des Themas und zeigen sich der Position des VEBU gegenüber offen", sagte Strecker.

Länderkammer ruft Bundesregierung zum Handeln auf
Schon im Jahr 2013 hatte Niedersachsen eine Initiative im Bundesrat mit dem Ziel gestartet, die Bundesregierung zu überzeugen, sich auf europäischer Ebene für eine schnelle und sinnvolle Definition der Begriffe vegan und vegetarisch einzusetzen. Die Länderkammer hatte sich einstimmig dafür ausgesprochen. Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der vegetarischen und veganen Verbände, der European Vegetarian Union (EVU), hat der VEBU einen Definitionsvorschlag erarbeitet, der den Erwartungen der Verbraucher entspricht. Gleichzeitig sorgt er dafür, dass die grundsätzliche oder situative Entscheidung für pflanzliche Produkte leichter wird.

V-Label hilft bei der Orientierung
Der europäische Gesetzgeber hat im Rahmen der Lebensmittel-Informationsverordnung im Jahr 2011 die Notwendigkeit einer rechtsverbindlichen Veggie-Definition in der EU anerkannt. Er hat die EU-Kommission verpflichtet, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. VEBU und EVU stehen in engem Kontakt mit Politik, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden in Deutschland und Europa, um zeitnah eine sinnvolle Definition zu erreichen. Sofort erkennbare und verlässliche Klarheit über die vegane oder vegetarische Eigenschaft eines Lebensmittels bietet zurzeit nur das V-Label. Es wird in Deutschland vom VEBU vergeben und kennzeichnet international sowohl vegane als auch vegetarische Produkte. "Das gelb-grüne Logo wird inzwischen von vielen bekannten Marken und Handelsketten eingesetzt. Dies zeigt das große Vertrauen der Verbraucher in das V-Label als verlässliche Orientierungshilfe", so Strecker abschließend.


Stephanie Stragies
VEBU – Vegetarierbund Deutschland
Genthiner Straße 48, 10785 Berlin
Tel. +49 30 29028253-0/-19
presse@vebu.de
www.vebu.de
Erscheinungsdatum: