Nach der Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Verhandlungsposition zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) kritisieren die Hersteller von Kunststoffverpackungen und -folien die zahlreichen Sonderregeln für Kunststoffverpackungen, Ausnahmen für Papier-, Papp- und Kartonverpackungen bei Mehrwegquoten und Verpackungsverboten sowie nationale Ausnahmemöglichkeiten. „Der heutige Beschluss ist ein Rückschritt für die Kreislaufwirtschaft und führt zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Verpackungsregeln im EU-Binnenmarkt“, kritisiert Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V.
„Unter hohem Zeitdruck haben die Mitgliedstaaten einem Vorschlag zugestimmt, der – wenn er so umgesetzt würde – zu mehr Verpackungsabfällen, weniger recycelbaren Verpackungen und höheren Hürden für den Austausch von verpackten Waren im EU-Binnenmarkt führt“, so Engelmann. Zwar habe sich Bundesumweltministerin Lemke in der EURatssitzung für material-neutrale Verpackungsregelungen und gegen nationale Sonderwege ausgesprochen, konnte sich aber leider nicht durchsetzen.
„Es ist ein umweltpolitischer Irrweg, dass der Rat die Verbote von Einwegverpackungen beim Vor-Ort-Verzehr in der Gastronomie sowie für Obst und Gemüse im Einzelhandel auf Kunststoffverpackungen beschränken will“, warnt Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK. “Dies ist reine Symbolpolitik, denn sie führt eben nicht zu der gewünschten Reduktion von Verpackungsabfällen, sondern lediglich zu einem Ausweichen zu beschichteten Papierverpackungen, die aufgrund ihrer mangelnden Recyclingfähigkeit in der Kritik stehen.“ Auch Lemke mahnte im Rat vor diesem Ausweichen.
Auf Kritik stößt auch die vom Rat vorgeschlagene Definition der großmaßstäblichen Recyclingfähigkeit, die ab dem Jahr 2035 zu einer Marktanforderung an Verpackungen werden soll. So muss die Verpackung nicht nur recyclingfähig gestaltet sein, sondern auch EU-weit zu mindestens 55% output-bezogen recycelt werden. Das Problem: Die getrennte Abfallsammlung und die Erfüllung der Recyclingvorgaben obliegen den Mitgliedsstaaten. „Kommen einzelne Mitgliedsstaaten ihren Pflichten nicht nach, führt dies zu indirekten Vermarktungsverboten für die Wirtschaft“, warnt Schmidt. Paradoxerweise müssen die papierbasierten Verbundverpackungen diese Anforderung nicht erfüllen, denn sie profitieren von den hohen Recyclingquoten von Pappe/Papier/Karton, mit denen sie zusammengefasst werden.
Die IK zeigt sich schließlich sehr besorgt über die Anforderungen an den Rezyklateinsatz in Lebensmittelverpackungen, deren Erfüllung ebenfalls nicht in der Kontrolle der Hersteller und Inverkehrbringer liegt. „Es ist noch völlig unklar, woher die benötigten Rezyklate für kontaktsensible Verpackungen ab 2030 stammen sollen, denn es mangelt sowohl an Zulassungen von mechanischen Rezyklaten als auch an Investitionen in das chemische Recycling. Die Branche braucht deshalb dringend mehr Flexibilität, um fehlende Rezyklate in Lebensmittelverpackungen durch den Einsatz in anderen Produkten ausgleichen zu können“, mahnt Schmidt und schlägt als Lösung einen Zertifikathandel (www.zertifikate-fuer-rezyklate.de) vor.
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www.kunststoffverpackungen.de