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Grundsteuerreform in der deutschen Agrarwirtschaft

"Einreichungsfrist fällt in die Haupterntezeit von einheimischem Obst und Gemüse“

Die bereits 2019 beschlossene Grundsteuer startet in 2022 in ihre erste heiße Phase. Rund 36 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen neu bewertet werden. Immobilieneigentümer und alle Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs müssen dafür im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 selbst aktiv werden und eine Grundsteuerwerterklärung auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermitteln.

„Diese Einreichungsfrist kann agrarwirtschaftliche Betriebe vor erhebliche logistische Herausforderungen stellen“, befürchtet Agrarökonom und ETL Agrar & Forst-Leiter Benjamin Hummel, „denn sie fällt in die so wichtige Getreideernte, aber auch die Haupterntezeit von einheimischem Obst und Gemüse“.

Hier gelangen Sie zum vollständigen Pressetext.

 

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