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Thüringen:

3 Millionen Euro für frostgeschädigte Obstbaubetriebe

Ab dem 30. März 2021 können Obst- und Weinbaubetriebe, die im Frühjahr 2020 vom Spätfrost betroffen waren, Anträge auf finanzielle Hilfen stellen. „Wir stellen 3 Millionen Euro für Obst- und Weinbaubetriebe bereit, die durch die Spätfrostereignisse im Frühjahr 2020 betroffen waren“, sagt Minister Benjamin-Immanuel Hoff. „Die enormen Ernteeinbußen bedrohen die wirtschaftliche Existenz vieler Obst- und Weinbauern, so dass staatliche Hilfen notwendig sind, um diese wichtige und traditionsreiche Thüringer Agrarbranche zu retten.“ Im Thüringer Obst- und Weinbau kam es zu erheblichen Frostschäden in der Blüte, an Knospen und Fruchtansätzen. Das führte bei der Ernte zu deutlichen Ertragseinbußen von bis zu 51% im Obstbau und 42% im Weinbau.

Am 30. März tritt eine entsprechende Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) in Kraft. Für das Hilfsprogramm stehen insgesamt 3 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung. Anträge sind spätestens bis zum 29. Mai 2021 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum zu stellen.

Sicherung der Liquidität
Landwirtschaftsminister Hoff: „Ich bin zuversichtlich, dass die Anträge zügig bearbeitet werden und die Hilfe ab Juli den geschädigten Betrieben ausgezahlt werden kann. Die Obstbauern und Winzer benötigen diese Unterstützung dringend zur Sicherung ihrer Liquidität. Wir wollen den Betroffenen und ihren Familien damit auch wieder ein Stück Zuversicht und eine wirtschaftliche Perspektive für die Zukunft geben.“

Die finanziellen Hilfen können in ihrer Existenz bedrohte Obst- und Weinbaubetriebe beantragen. Als existenzgefährdet gelten dabei Betriebe mit Ertragseinbußen von über 30% sowie einer Schadenshöhe, die die Liquidität des Unternehmens gefährdet.

Beträchtliche Erlösausfälle
Im Ergebnis einer repräsentativen Umfrage werden für Thüringens Obst- und Weinbaubetriebe Erlösausfälle von bis zu 7 Mio. Euro geschätzt. Mit dem geschnürten Hilfspaket über 3 Mio. Euro können voraussichtlich bis zu 50% der betrieblichen Schäden ausgeglichen werden. Weiterführende Informationen einschließlich der Antragsunterlagen sind unter https://tlllr.thueringen.de/frost2020 abrufbar.

Ertragsverluste 2020 der wichtigsten Obstarten gegenüber dem mehrjährigen Durchschnitt (Durchschnittsertrag von fünf Vorjahren unter Ausschluss des höchsten und des niedrigsten Wertes):

Obstart Ertrag 2020 in dt/ha Verlust ggü. Durchschnitt in %
Äpfel                  161,9      -46,6
Birnen                77,5 -24,3
Süßkirschen      38,0 -51,1
Sauerkirschen  66,9 -38,5
Pflaumen/Zwetschen 107,1 -21,6
Wein                    41,5 -42,0

 

Weitere Informationen:
https://tmil.thueringen.de/ 

Erscheinungsdatum: