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Abholung und Lieferung in der Gastronomie soll möglich bleiben

Shutdown tritt Mittwoch in Kraft

Angesichts anhaltend hoher Corona-Infektionszahlen haben Bund und Länder einen Shutdown ab kommenden Mittwoch beschlossen, der bis 10. Januar gilt.

Das Gesundheitssystem sei sehr stark belastet, mahnte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Das Ziel bleibe, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen auf maximal 50 zu bringen, um die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen. Die Regeln gelten zunächst bis zum 10. Januar.

Gastronomie
Die Abholung oder Lieferung von Speisen durch die Gastronomie sowie der Betrieb von Kantinen sollen ebenfalls möglich bleiben. Im öffentlichen Raum gilt für die Zeit des Shutdowns ein Alkoholverbot. Bußgelder können verhängt werden.

Quelle: ZDF

Erscheinungsdatum: