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CSU-Verbraucherschutzministerin Rosi Steinberger stellt aktuelle Regelungen in Frage

Gärtnereien in ihrer Existenz bedroht

Gärtnereien dürfen ausschließlich Waren, die der Lebensmittelversorgung dienen (Obst, Gemüse, Salat- und Gemüsepflanzen etc.) sowie selbstgezüchtete Jungpflanzen als Setzlinge verkaufen. „Die Gärtner dürfen aber Schnittblumen oder Zierpflanzen nur über das Internet oder nach telefonischer Bestellung verkaufen und müssen die Ware ausliefern“, so Steinberger. Die Vorsitzende im Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz ergänzt: „Aber auf Wochen- und Bauernmärkten dürfen die Gärtnereien doch wieder Zierpflanzen verkaufen, wenn das Angebot an Lebensmitteln überwiegt.“ Diese Regelungen seien nicht nachvollziehbar und würden den Gärtnereien den Verkauf ihrer Produkte unnötig erschweren.

Die landeswirtschaftspolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Gisela Sengl, schließt sich Steinberger an: „Die Gärtnereien, die ein breites Angebot an Gehölzen, Saatgut, Kräutern, Gemüsesetzlingen und Blumen verkaufen, stecken nun in einem Dilemma. Wenn auch Tankstellen, Wochenmärkte und Lebensmittelgeschäfte Gemüsesetzlinge, Balkon- und Zierpflanzen verkaufen dürfen, müssen wir hier für Gleichbehandlung sorgen.“ Die beiden Politikerinnen fordern deshalb, unter Beachtung der Sicherheits- und Hygieneregeln müsse den Gärtnereien die Öffnung ihrer Ladengeschäfte vollumfänglich erlaub werden.

Höhere Akzeptanz
In dieser außergewöhnlichen Situation seien die Menschen bereit viele Regelungen zu akzeptieren, sagt Steinberger. Aber wie mit den Gärtnereien aktuell umgegangen wird, könne niemand nachvollziehen.

Quelle: Wochenblatt.de

Erscheinungsdatum:

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