Eine falsche oder fehlerhafte Kennzeichnung war 2018 bei der Prüfung von Obst- und Gemüseimporten durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) der Hauptbeanstandungsgrund.
Wie die Behörde berichtet, hatten die Kontrolleure an 1.523 t oder 3 % der untersuchten Lebensmittel etwas auszusetzen. Von der insgesamt angemeldeten Menge von 211.513 t oder 96.295 Partien seien 24 % einer Kontrolle unterzogen worden.
Die angemeldeten Einfuhren kamen laut BLE aus 88 verschiedenen Lieferländern außerhalb der Europäischen Union und betrafen mehr als 200 verschiedene Obst- und Gemüsearten. Eine Konformitätsbescheinigung verweigert worden sei den Importeuren auch aus Gründen von Fäulnis, Schimmel oder nicht ausreichender Reife. Während Zwiebeln hauptsächlich wegen Schimmel und Fäulnis kein grünes Licht für den weiteren Handelsweg bekommen hätten, sei bei Wassermelonen, Mangos, Bohnen, Orangen und Nektarinen in erster Linie eine falsche Kennzeichnung zu bemängeln gewesen.
In der Regel entschieden die Kontrolleure laut Bundesanstalt bei beanstandeter Ware, die Kennzeichnung zu korrigieren und verdorbene Erzeugnisse auszusortieren. Durch eine Nachkontrolle werde in einem solchen Fall geprüft, ob die normgerechte Aufbereitung erfolgt sei. Nur bei 4 % der beanstandeten Menge sei 2018 eine solche Korrektur nicht möglich gewesen. In diesen Fällen hätten sich die Importeure für eine Vernichtung der Ware unter zollamtlicher Aufsicht entschieden.
Quelle: BLE