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Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe
Weg für die Elbvertiefung geebnet
Die Stadt Hamburg veröffentlichte auf ihrer Webseite folgende Stellungnahme:
Die Fahrrinnenanpassung ist das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hamburger Hafen. Der Ausbau der Fahrrinne kann beginnen, sobald die Planungsbehörden von Bund und Hamburg die vom Gericht benannten Mängel behoben haben. Ein entsprechendes Planergänzungsverfahren ist inzwischen durchgeführt und heute mit einem Planergänzungsbeschluss abgeschlossen worden. Bei diesem Beschluss ging es im Wesentlichen um das Projekt "Tideanschluss Billwerder Insel" als eine vom Gericht als erforderlich angesehene, ergänzende Kohärenzsicherungsmaßnahme im Rahmen des europäischen Naturschutzrechts zugunsten einer speziellen Pflanzenart, dem Schierlings-Wasserfenchel.
Die Planfeststellungsbehörden des Bundes (zuständig für die Ausbaustrecke von der hamburgischen Landesgrenze bis zur Nordsee) und Hamburgs (zuständig für die so genannte Delegationsstrecke von der Stromspaltung im Osten bis zur Landesgrenze bei Tinsdal) haben ihre ursprünglichen Planfeststellungsbeschlüsse um die weitere Kohärenzsicherungsmaßnahme ergänzt und heute den Beschluss vorgelegt. Mit der ergänzenden Planfeststellung der weiteren Kohärenzsicherungsmaßnahme ist die entscheidende Beanstandung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 9. Februar 2017 behoben. Mit dem Planergänzungsbeschluss endet auch die bisherige, urteilsbedingte Nichtvollziehbarkeit der ursprünglichen Planfeststellungsbeschlüsse vom 23. April 2012. Rechtlich steht damit der baulichen Umsetzung des Großprojekts nichts mehr im Weg.
Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher: „Der Hamburger Hafen ist für den deutschen Außenhandel das ‚Tor zur Welt‘. Er ist ein wichtiges Drehkreuz für weltweite Warenströme und trägt wesentlich zur wirtschaftlichen Stärke Hamburgs bei. Mit dem heutigen Planergänzungsbeschluss schaffen wir Baurecht für die Fahrrinnenanpassung, die den Hamburger Hafen international deutlich wettbewerbsfähiger macht.“
Senator Frank Horch: „Wir haben seit Februar 2017 intensiv daran gearbeitet, die letzten Bedenken des Gerichts auszuräumen. Die Ergebnisse dieser Arbeit finden sich in dem heute vorgelegten Beschluss. Damit haben wir Baurecht und beginnen in den nächsten Tagen mit Kampfmittelsondierung- und bauvorbereitenden Maßnahmen. Dafür sind alle Ausschreibungen bereits erledigt. Die Ausführung kann jetzt unmittelbar beauftragt werden".
Als Verwaltungsentscheidung kann der 3. Planergänzungsbeschluss wie jeder andere Verwaltungsakt natürlich rechtlich angefochten werden. Dafür muss ein Rechtsmittelverfahren beim Bundesverwaltungsgericht angestrengt werden.
Für weitere Informationen:
Susanne Meinecke
Pressestelle der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation