Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sie haben eine Software (Adblocker) installiert, der unsere Werbung blockiert.

Da wir die Nachrichten kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf die Einnahmen aus unseren Werbebannern angewiesen. Bitte deaktivieren Sie daher Ihren Adblocker und laden Sie die Seite neu, um diese Seite weiter zu nutzen.

Klicken Sie hier für eine Anleitung zum Deaktivieren Ihres Adblockers.

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber
Schweiz:

Importzölle für Bananen und exotische Früchte werden reduziert

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2017 beschlossen, die Zölle für Importe von Industriegütern unilateral aufzuheben. Des Weiteren sollen Zölle auf ausgewählte Agrargüter sinken, welche nicht in der Schweiz hergestellt werden. Zudem möchte er das Cassis-de-Dijon-Prinzip stärken, indem die Anzahl der Ausnahmen verringert wird. Insgesamt werden mit diesen Massnahmen substantielle Kosteneinsparungen von rund 900 Millionen Franken angestrebt, welche bei Unternehmen sowie beim Privatkonsum anfallen sollten. Am 8. Dezember hatte der Bundesrat bereits eine Vernehmlassung zur Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für Lebensmittel gemäss Cassis-de-Dijons-Prinzips eröffnet.

Importzölle für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte werden reduziert
Bei den Agrargütern und Lebensmitteln ist der Preisaufschlag in der Schweiz im Vergleich zur EU mit 60% am höchsten. Der Bundesrat hat das WBF daher beauftragt, die Importzölle für nicht in der Schweiz hergestellte Produkte zu reduzieren. Dies betrifft beispielsweise Bananen und andere exotische Früchte. Landwirtschaftliche Produkte, die auch im Inland hergestellt werden, sind von diesem Zollabbau hingegen nicht betroffen.

Effizientere Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips
Auch technische Handelshemmnisse tragen zur Hochpreisinsel Schweiz bei. Um diese im Handel mit der EU zu beseitigen, hat das Parlament 2010 das Cassis-de-Dijon-Prinzip eingeführt. Gemäss diesem können Produkte in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie nach Vorschriften der EU hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr sind. Gleichzeitig wurden Ausnahmen von diesem Prinzip definiert, was dessen Wirksamkeit schmälert. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Ausnahmeliste zu reduzieren.

Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft
Erscheinungsdatum: