Importzölle für Bananen und exotische Früchte werden reduziert
Importzölle für ausgewählte Landwirtschaftsprodukte werden reduziert
Bei den Agrargütern und Lebensmitteln ist der Preisaufschlag in der Schweiz im Vergleich zur EU mit 60% am höchsten. Der Bundesrat hat das WBF daher beauftragt, die Importzölle für nicht in der Schweiz hergestellte Produkte zu reduzieren. Dies betrifft beispielsweise Bananen und andere exotische Früchte. Landwirtschaftliche Produkte, die auch im Inland hergestellt werden, sind von diesem Zollabbau hingegen nicht betroffen.
Effizientere Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips
Auch technische Handelshemmnisse tragen zur Hochpreisinsel Schweiz bei. Um diese im Handel mit der EU zu beseitigen, hat das Parlament 2010 das Cassis-de-Dijon-Prinzip eingeführt. Gemäss diesem können Produkte in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie nach Vorschriften der EU hergestellt und dort rechtmässig in Verkehr sind. Gleichzeitig wurden Ausnahmen von diesem Prinzip definiert, was dessen Wirksamkeit schmälert. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, die Ausnahmeliste zu reduzieren.
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft