Der reduzierte Mehrwertsteuersatz wird vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 auf Obst und Gemüse erhoben.
Bei der Erörterung der Änderungsentwürfe lehnten die Gesetzgeber Vorschläge ab, die Initiative zu ändern oder die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auszuweiten. So schlug die Abgeordnete Julija Stepanenko (Harmonie) vor, für Brot, frisches Fleisch, Fisch, Milch und Butter einen ermäßigten Steuersatz von 12% zu erheben.
Ein Vorschlag des Abgeordneten Vitalijs Orlovs (Harmony), die 5-prozentige Mehrwertsteuer auf staatlich finanzierte Medikamente festzulegen, wurde ebenfalls abgeschafft.
Derzeit gilt für Babynahrung eine ermäßigte 12-prozentige Mehrwertsteuer, während für alle anderen Lebensmittel der normale Mehrwertsteuersatz von 21 Prozent gilt.
Quelle: baltictimes.com