Das Hilfsprogramm sieht folgendes vor:
- Nachgewiesene Schäden werden bis zu maximal 50 Prozent ausgeglichen, der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro.
- In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100.000 Euro betragen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch die Schäden über 100.000 Euro zu 50 Prozent ausgeglichen. Die Zuwendung ist allerdings auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt.
- Insbesondere bei kleineren Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet ist, kann der Entschädigungssatz auf bis zu 80 Prozent erhöht werden.
Voraussetzung ist in allen Fällen, dass aufgrund des Frosts die Ernteerträge mindestens 30 Prozent niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre.
Quelle: bayern.de