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Kabinett stellt mehr als 30 Mio Euro zur Verfügung

Hilfsprogramm für geschädigte Obst- und Weinbaubetriebe beschlossen

Der Ministerrat hat in einer Sitzung am 19. September ein Hilfsprogramm für die bayerischen Obstbauern und Winzer beschlossen, bei denen die Fröste im April 2017 zu schweren Ertragseinbußen geführt haben. Nach frühlingshaften Temperaturen und einer verfrühten Blüte hatten zwei Kältenächte im Zeitraum 19. bis 21. April 2017 mit minus sieben Grad Celsius verheerende Schäden in den Obst- und Weinbaugebieten in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern angerichtet. Landwirtschaftsminister Helmut Brunner: „Im Zusammenspiel mit der verfrühten Obstblüte kommen die Frostnächte im April einer Naturkatastrophe gleich. Allein in Bayern rechnen wir auf rund 3.800 Hektar Anbaufläche mit Schäden von rund 60 Millionen Euro. Vor allem die Obstbauern und Winzer am Bodensee und in Franken sind stark betroffen. Beim Obst gab es trotz Vorkehrungen vielfach sogar Totalausfälle, beispielsweise bei Kirschen. In dieser oft existenzbedrohenden Notsituation lassen wir unsere Obstbauern und Winzer nicht alleine, zumal die Schäden auch nicht zu annehmbaren Bedingungen versicherbar gewesen wären.“

Das Hilfsprogramm sieht folgendes vor:

  • Nachgewiesene Schäden werden bis zu maximal 50 Prozent ausgeglichen, der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro.
  • In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100.000 Euro betragen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch die Schäden über 100.000 Euro zu 50 Prozent ausgeglichen. Die Zuwendung ist allerdings auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt.
  • Insbesondere bei kleineren Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet ist, kann der Entschädigungssatz auf bis zu 80 Prozent erhöht werden.

Voraussetzung ist in allen Fällen, dass aufgrund des Frosts die Ernteerträge mindestens 30 Prozent niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre.

Quelle: bayern.de
Erscheinungsdatum: