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Bedingungen für Apfellieferungen von Polen nach Indonesien

Gestützt auf den Voraussetzungen, die vom Landwirtschaftsministerium und der Quarantäneagentur von der Republik Indonesien aufgestellt sind, werden alle Äpfel, die durch Polen nach Indonesien exportiert werden, mit einem Pflanzenschutzzertifikat versehen, das auf der Grundlage von einer Importerlaubnis durch die nationale Pflanzenschutzorganisation in Indonesien ausgegeben worden ist, berichtet Polens Staatsschauagentur für den Pflanzen- und Samenschutz (PIORiN).

Nur Äpfel, die in PIORiN-registrierten Plätzen erzeugt worden sind, können nach Indonesien exportiert werden. Der Antrag, der in der 'whitelist' akzeptiert werden soll, soll zu den lokalen Inspektoraten von PIORiN eingereicht werden.

Wenn ein Apfelausfuhrhändler eine vom Erzeuger getrennte Entität ist, muss die Anwendung für ein Pflanzenschutzzertifikat, um Äpfel nach Indonesien zu exportieren, die Daten und die Registrierungsnummer des eingetragenen Erzeugers einschließen. Um die Tatsache zu bescheinigen, dass die Frucht aus dem eingetragenen Platz der Produktion gekommen ist, soll die Anwendung für das Pflanzenschutzzertifikat durch einen Beweis des Kaufs begleitet werden.

Jede nach Indonesien exportierte Apfellieferung muss bekannt gegeben und der Pflanzenschutzinspektion am Punkt des Zugangs vorgelegt werden.

Diese Voraussetzungen werden nur bis zum 17. Februar 2016 gelten, d. h. bis zur Einführung von neuen Regulierungen durch Indonesien im Feld der Lebensmittelsicherheit.


Erscheinungsdatum: