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EU-Kommission schlägt modernes Vertragsrecht für Online-Handel vor

Klare Verträge, moderne Vorschriften und stärkere Verbraucherrechte beim Kauf von Waren und digitalen Inhalten sollen in Zukunft beim Online-Handel einheitlich in der ganzen EU gelten.

Dazu hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) heute zwei Vorschläge angenommen: einen Vorschlag über die Bereitstellung digitaler Inhalte und einen über den Online-Handel mit Waren. Beide Vorschläge sollen die wichtigsten Hindernisse für den grenzübergreifenden Online-Handel in der EU beseitigen: das bestehende fragmentierte Verbrauchervertragsrecht mit entsprechend hohen Kosten für Unternehmen und das niedrige Vertrauen der Verbraucher in Online-Käufe im Ausland.

"Die heutigen Vorschläge werden die Verbraucherrechte im Online-Handel stärken und es Ihnen ermöglichen, vertrauensvoll Produkte und Dienstleistungen aus anderen Mitgliedstaaten zu kaufen. Unternehmen und insbesondere die kleinsten unter ihnen werden ihr Geschäft zu geringeren Kosten über Staatsgrenzen hinweg ausbauen können, weil es gemeinsame EU-Regeln geben wird anstatt eines Flickenteppichs unterschiedlicher nationaler Gesetze. Der digitale Binnenmarkt kommt – mit positiven Folgen für den Alltag der Menschen, in dem das digitale Umfeld schon jetzt omnipräsent ist", sagte Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt.

"Eine EU-weite Harmonisierung des Vertragsrechts wird das Online-Angebot von Waren und Dienstleistungen in ganz Europa verbessern. Die Verbraucher werden in den Genuss einfacher und modernerer Vorschriften kommen. Die Unternehmen profitieren von mehr Rechtssicherheit und einer Senkung von Kosten und Hindernissen für eine geschäftliche Expansion. Das wiederum wird sich für die Verbraucher in einer größeren Auswahl und wettbewerbsfähigeren Preisen niederschlagen", sagte Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung.

Weitere Informationen und alle Änderungen finden Sie unter: ec.europa.eu


Quelle: EU-Kommission
Erscheinungsdatum: