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EU-Verbot

Kein Import von mit Guazatin behandelten Früchten

Die neue Verordnung der Europäischen Union (2015/1920) legt die neue Rückstandshöchstmenge (MRL) von Guazatin Acetat behandelten Zitrusfrüchten ab 2016 fest. Früchte, welche auf dem europäischen Markt verkauft werden, dürfen die MRL von 0,05 Milligramm Guazatin pro Kilogramm nicht überschreiten - unabhängig vom Ursprungsland. 

Da es sich bei dem Wert um eine nicht nachweisbare Menge handelt, gleicht die neue Verordnung einem Verbot des Wirkstoffs. Begrüßt wurde die Entscheidung von der Agrarorganisation AVA-ASAJA aus Valencia. Es heißt, dass Länder wie Südafrika, Marokko, Brasilien oder Argentinien in den letzten Jahren durch die Verwendung einen Wettbewerbsvorteil erlangt hätten, da die Verwendung von Guazatin in der EU schon seit 2011 verboten sei. 
Erscheinungsdatum: