IVA: „Greenpeace-Kampagne grenzt an Verbrauchertäuschung“
Greenpeace hat nach eigenen Angaben 126 Apfelproben aus europäischen Anbauländern auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Das Ergebnis ist sehr erfreulich, wenn Greenpeace selbst in der Pressemitteilung einräumt: Alle Rückstandsspuren, die gemessen werden konnten, lagen unter den gesetzlichen Rückstandshöchstgehalten. Das bedeutet: Die Verbraucher können ohne Bedenken zubeißen. Und auch den Obstbauern wird damit ein gutes Zeugnis ausgestellt: Sie setzen Pflanzenschutzmittel verantwortungsvoll ein.
Was für die Verbraucher gut ist, ist nicht unbedingt gut für das Geschäftsmodell von Greenpeace. Und so griffen die Aktivisten in die Trickkiste. Da in einzelnen Proben Spuren verschiedener Wirkstoffe nachgewiesen wurden, wird vor „Pestizid-Cocktails“ gewarnt und der Eindruck erweckt, die sogenannten Mehrfachrückstände würden bei der Festlegung der gesetzlichen Höchstgehalte nicht berücksichtigt. Das ist aber falsch. Bei der Festlegung der Rückstandshöchstgehalte sind die Behörden verpflichtet, Rückstände aus anderen Quellen zu berücksichtigen (EU-Verordnung 396/2005, Art. 14). In den Rückstandshöchstgehalten ist also eine Sicherheitsmarge für Mehrfachrückstände enthalten.
Und auch in einem zweiten Punkt geht Greenpeace flexibel mit der Wahrheit um. Die 17 Proben aus ökologischem Anbau, die auch untersucht wurden, waren nach Greenpeace-Angaben rückstandsfrei. Und so werben die Aktivisten für mehr Bio-Obst im Handel. Was Greenpeace unerwähnt lässt: Auch Bio-Bauern kommen nicht ohne chemische Pflanzenschutzmittel aus. Da Schädlinge und Pilze auch um ihre Plantagen keinen Bogen machen, müssen sie auf Pyrethrine, Schwefel und diverse Kupferverbindungen zurückgreifen.
Den Link zur Presseerklärung von Greenpeace finden Sie hier:
Greenpeace findet Pestizid-Cocktails in deutschen Äpfeln
Quelle: www.iva.de