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Einigung über neue Vorschriften für nachhaltigere Verpackungen in der EU

Am Montag haben Parlament und Rat eine vorläufige Einigung über überarbeitete Vorschriften erzielt, um Verpackungen zu reduzieren, wiederzuverwenden und zu recyceln, die Sicherheit zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, Verpackungen, die in der EU verwendet werden, sicherer und nachhaltiger zu gestalten, indem vorgeschrieben wird, dass alle Verpackungen recycelbar sein müssen, die Präsenz schädlicher Substanzen minimiert wird, unnötige Verpackungen reduziert werden, die Verwendung von recyceltem Material gefördert und die Sammlung und das Recycling verbessert werden.

Weniger Verpackung und Einschränkung bestimmter Verpackungsformate
Die Vereinbarung legt Verpackungsreduktionsziele fest (fünf Prozent bis 2030, zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040) und verlangt von den EU-Ländern, insbesondere die Menge an Plastikverpackungsabfällen zu reduzieren. Laut der Vereinbarung würden bestimmte Einweg-Plastikverpackungsformate, wie Verpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse, Verpackungen für in Cafés und Restaurants abgefüllte und konsumierte Lebensmittel und Getränke, Einzelportionen (z. B. Gewürze, Soßen, Kaffeesahne, Zucker), Miniaturverpackungen für Toilettenartikel in Unterkünften und Schrumpffolien für Koffer auf Flughäfen, ab dem 1. Januar 2030 verboten.

Die Abgeordneten setzten auch für ein Verbot von sehr leichten Plastiktragetaschen (unter 15 Mikron) durch, es sei denn, diese sind aus hygienischen Gründen erforderlich oder dienen als Primärverpackung für lose Lebensmittel, um Lebensmittelverschwendung zu verhindern.

Verbot der Verwendung von "ewigen Chemikalien"
Um gesundheitsschädlichen Auswirkungen vorzubeugen, sicherte das Parlament die Einführung eines Verbots der Verwendung von sogenannten "ewigen Chemikalien" (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFAS) in Lebensmittelkontaktverpackungen.

Förderung von Wiederbefüll- und Wiederverwendungsoptionen für Verbraucher
Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, ein spezifisches Ziel für wiederverwendbare Verpackungen für alkoholische und nicht alkoholische Getränke (ausgenommen z. B. Milch, Wein, aromatisierter Wein und Spirituosen) bis 2030 (mindestens zehn Prozent) festzulegen. Die Mitgliedstaaten können unter bestimmten Bedingungen eine fünfjährige Ausnahmeregelung von diesen Anforderungen gewähren.

Endverteilern von Getränken und Takeaway-Lebensmitteln im Lebensmittelservicebereich wären verpflichtet, den Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, ihre eigenen Behälter mitzubringen. Sie müssten auch bestrebt sein, bis 2030 zehn Prozent der Produkte in einem wiederverwendbaren Verpackungsformat anzubieten.

Zusätzlich sind die Mitgliedstaaten auf Antrag des Parlaments verpflichtet, Restaurants, Kantinen, Bars, Cafés und Catering-Dienste dazu anzuregen, Leitungswasser in einem wiederverwendbaren oder nachfüllbaren Format anzubieten.

Recycelbare Verpackungen, bessere Abfallsammlung und Recycling
Die Verhandlungsführer stimmten zu, dass alle Verpackungen recycelbar sein sollten, wobei strenge Kriterien durch nachgeordnete Rechtsvorschriften definiert werden. Bestimmte Ausnahmen sind für leichte Holz-, Kork-, Textil-, Gummi-, Keramik-, Porzellan- oder Wachsprodukte vorgesehen.

Weitere vereinbarte Maßnahmen umfassen:

  • Mindestziele für recycelten Inhalt für jegliche Kunststoffteile von Verpackungen;
  • Mindestrecyclingziele nach Gewicht des erzeugten Verpackungsabfalls und erhöhte Anforderungen an die Recycelbarkeit;
  • 90 Prozent der Einweg-Plastik- und Metallgetränkebehälter (bis zu drei Litern) sollen bis 2029 separat gesammelt werden (Pfandsysteme).

Nächste Schritte
Parlament und Rat müssen die Vereinbarung formell billigen, bevor sie in Kraft treten kann.

Weitere Informationen:
Dana Popp
Europäisches Parlament
Tel.: (+32) 2 28 46330 (BXL)
Tel.: (+32) 470 95 17 07
Email: envi-press@europarl.europa.eu

Erscheinungsdatum: