Das Oberverwaltungsgericht hat am Mittwoch, 14. Juni, im sogenannten Großmarkt Berufungsverfahren und der parallel verhandelten Normenkontrolle ein Urteil gesprochen. Der Rechtsauffassung der Landeshauptstadt, dass der Großmarkt aufgelöst werden kann, wurde in zweiter Instanz gefolgt. Geklagt hatte ein Teil der Großmarkthändler, meldet die Stadt Düsseldorf.
Das OVG sah laut Ddorf Aktuell "keine Pflicht, der Beibehaltung, da es sich um eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe handele. Die im Grundgesetz festgelegte kommunale Selbstverwaltungsgarantie gebe den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Außerdem habe die Stadt über mehrere Jahre versucht, ein tragfähiges Konzept zur Fortführung des Großmarkts zu finden. Dabei waren die betroffenen Händler*innen einbezogen worden."
Weitere Informationen:
www.grossmarktgilde.de