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Pflanzenschutzmittel Chlorpyrifos:

Importverbot für Obst mit Rückständen

Nach dem Verbot des Pflanzenschutzmittels Chlorpyrifos in der Europäischen Union sollen demnächst auch keine Früchte mit Rückständen der Chemikalie mehr verkauft werden dürfen. Dafür sprach sich eine Mehrheit der EU-Staaten am Dienstag aus, wie es aus EU-Kreisen hieß. Demnach darf nach einem Übergangszeitraum von drei Monaten keine Ware mit nachweisbaren Spuren des Mittels angeboten werden. Das gilt auch für alle importierten Lebensmittel. 23 der 27 EU-Staaten waren den Angaben zufolge dafür, darunter auch Deutschland.

Chlorpyrifos wurde jahrzehntelang gegen Schädlinge in der Landwirtschaft eingesetzt, doch steht es im Verdacht, Erbgut und Nerven bei Kindern zu schädigen. Anfang Januar hatten die EU-Staaten beschlossen, die Zulassung des Mittels nicht zu verlängern. In Deutschland ist der Insektenkiller zwar seit Jahren nicht mehr auf dem Markt. Spuren wurden aber immer wieder auf importierten Orangen, Mandarinen und Grapefruits nachgewiesen.

Der Grünen-Politiker Harald Ebner begrüßte das Importverbot. Nur so würden Verbraucher vor Rückständen des Nervengifts geschützt. «Chlorpyrifos muss jetzt weltweit aus dem Verkehr gezogen werden», forderte Ebner. Die Bundesregierung müsse sich dafür einsetzen, die Chemikalie auf die sogenannte POP-Liste der weltweit geächteten Gifte der Stockholm Convention zu setzen.

Quelle: ProPlanta

Erscheinungsdatum: