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Urteil zu Amazon Fresh

Lebensmittelherkunft muss im Netz eindeutig sein

Amazon muss beim Versand von Lebensmitteln über sein Angebot Amazon Fresh die Herkunft von Obst und Gemüse eindeutig angeben. Das entschied das Landgericht München und gab damit einer entsprechenden Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch statt. Amazon Fresh führte demnach für Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten bis zu 13 mögliche Ursprungsländer auf.

Das sei „ein klarer Verstoß gegen europäisches Recht“, habe das Gericht bestätigt, so Foodwatch gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Lebensmittelhändler sind laut Foodwatch gesetzlich verpflichtet, bei den meisten frischen Obst- und Gemüsesorten das genaue Herkunftsland anzugeben. Das gilt auch für im Internet verkaufte Ware, wie das Landgericht München bekräftigt habe.

Kennzeichnungspflichten "für Big Player aus dem Silicon Valley“
Foodwatch forderte die deutsche Bundesregierung am Sonntag auf, für eine bessere Kontrolle von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen. Die kommunale Struktur der Lebensmittelüberwachung sei in Zeiten von globalen Warenströmen und einer Zunahme des Internethandels nicht mehr zeitgemäß.

„Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten nicht nur für den Supermarkt um die Ecke, sondern auch für Big Player aus dem Silicon Valley“, sagte Luise Molling von Foodwatch der AFP.

Weitere Informationen unter https://www.amazon.de/b?ie=UTF8&node=6723195031  

Erscheinungsdatum: