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Bereit für eingreifendes, deutsches Verpackungsgesetz?


Alle Unternehmen, die verpackte Konsumgüter nach Deutschland exportieren, müssen ab dem 1. Januar dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackungsG) entsprechen. Der Zweck des Gesetzes besteht darin, die Recyclingquote für verschiedene Arten von Verpackungsmaterialien zu erhöhen und die Gesamtmenge der erzeugten Abfälle zu reduzieren.

Die aktuelle Verpackungsverordnung (VerpackungsV) erfüllt dies nicht. Hersteller, die verpackte Produkte nach Deutschland exportieren, treten immer noch einem der neun "Dualen Systeme" bei. Lieferanten müssen jeden Monat berichten, wie viele Kilogramm Kunststoff sie mit dem Dualen System nach Deutschland bringen. Dann wird berechnet, was Sie als Unternehmen dafür bezahlen müssen. Ein wichtiger Unterschied zum alten Gesetz besteht darin, dass für alle Unternehmen eine Registrierungspflicht bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister erforderlich ist. Ohne diese Registrierung ist eine Teilnahme am dualen System nicht mehr möglich. Wenn sich ein Händler nicht dafür anmeldet, kann eine Geldstrafe von bis zu 200.000 € berechnet werden. Dies gilt beispielsweise auch für Importeure und (ausländische) Online-Händler.

Der Hauptzweck dieses neuen Gesetzes, des Verpackungsgesetzes, besteht darin, mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln. Außerdem sollten die Hersteller dazu angehalten werden, weniger belastende und mehr recycelbare Verpackungen zu verwenden. Das neue Verpackungsgesetz gilt für alle Händler, die Verpackungen kommerziell erstmals nach Deutschland bringen.

Alle Hersteller sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde registrieren zu lassen und müssen eine Genehmigung mit einem sogenannten dualen Entsorgungssystem beantragen, wie z. B. Der Grüne Punkt. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht die Lizenzen und deren Durchsetzung. Interessengruppen, Industrie und Handel arbeiten in der Stiftung zusammen.

Wenn Sie als Produzent das verpackte Produkt zum ersten Mal in Deutschland anbieten, können diese Regeln auch für Sie gelten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Zentral Stelle Verpackungsregisters. 

Für weitere Informationen:
Verpackungsregister
Harry.weusthuis@flynth.nl 
anfrage@verpackungsregister.org 
www.verpackungsregister.org 

Erscheinungsdatum: