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Schweiz

Kirschessigfliege: Bekämpfung ermöglicht

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ermöglicht bessere Lösungen zum Schutz gegen die Kirschessigfliege. Es erlaubt den Weinbauern, ab sofort das auch in der biologischen Produktion zugelassene Insektizid Spinosad dreimal statt wie bisher nur zweimal anzuwenden. Voraussetzung ist, dass die aktuell erlaubte Menge pro Anwendung gesenkt wird. Damit lässt sich der Schutz der Rebkulturen so verlängern, dass es zu keinen einschneidenden Schäden kommen sollte.

Seit einigen Tagen häufen sich beim BLW Meldungen, wonach die schädliche Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) auch in Rebbergen in beunruhigendem Ausmass festgestellt wird, nachdem sie im laufenden Jahr bereits grosse Schäden im Obst und Beerenbau verursacht hat. Verständlicherweise ist die Besorgnis unter den Weinbauern gross. Das BLW nimmt diese Bedenken sehr ernst und hat umgehend nach Möglichkeiten gesucht, die Schutzdauer der Rebkulturen zu verlängern und den Schutz der Reben damit zu erhöhen.

Insbesondere hat das BLW die bis anhin empfohlene Bekämpfungsstrategie unter Einbezug von Erfahrungen aus der Beratung und neuen Ergebnissen aus der Forschung überprüft. Dabei ist es zum Schluss gekommen, die Anwendung von Spinosad von heute zwei auf maximal drei Anwendungen im Abstand von jeweils sieben Tagen zu erlauben. Wird gezielt in die Traubenzone gespritzt, bleibt die Wirksamkeit auch mit der kleineren Dosierung dieses Insektizids gewährleistet und auch die Dauer des Schutzes der Kultur kann um eine Woche verlängert werden. Das BLW hat die geltende Verfügung entsprechend angepasst. Sie tritt am 25. August 2016 in Kraft.

Für weitere Informationen:

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Eva Reinhard
Tel. +41 79 249 91 80

www.blw.admin.ch

Erscheinungsdatum: