Ab 2016: Unangekündigte Audits für Erzeuger und Großhändler
Die Übersicht zeigt, in welcher Form die unangekündigten Audits auf den einzelnen Stufen durchgeführt werden.
Quelle: QS
Ab dem 1. Januar 2016 wird die genaue Vorgehensweise für die einzelnen Stufen der Systemkette Obst, Gemüse und Kartoffeln detailliert im Leitfaden Zertifizierung geregelt. Für die Organisation und Durchführung der Spotaudits gelten dann für Erzeuger, die eine Zertifizierung für den Standard Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln besitzen, die gleichen Regelungen, die derzeit schon für QS-GAP zertifizierte Erzeuger gelten. Das bedeutet, dass ein zusätzliches Audit pro Jahr bei zehn Prozent der von einem Bündler gebündelten Betriebe stattfindet.
Auf der Stufe Großhandel kann der Systempartner wählen, ob die unangekündigten Audits als unangekündigtes Systemaudit erfolgt oder zwischen zwei angekündigten Systemaudits ein zusätzliches unangekündigtes Spotaudit durchgeführt wird. Im Lebensmitteleinzelhandel werden dagegen – wie bereits seit Jahren im Bereich Fleisch- und Fleischwaren erfolgreich praktiziert - ausschließlich unangekündigte Systemaudits durchgeführt.
In welcher Form die unangekündigten Audits genau durchgeführt werden, kann der Grafik auf der rechten Seite entnommen werden.
Unangekündigte Systemaudits entsprechen vom Inhalt und Ablauf den bisherigen Systemaudits. In ihrem Rahmen werden alle Kriterien der Checklisten überprüft. Unangekündigte Spotaudits werden zusätzlich zwischen den regulären, angekündigten Systemaudits durchgeführt. Es werden in der Regel nur ausgewählte Kriterien überprüft.
Quelle: QS - Systemkette Obst, Gemüse und Kartoffeln