Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sie haben eine Software (Adblocker) installiert, der unsere Werbung blockiert.

Da wir die Nachrichten kostenlos zur Verfügung stellen, sind wir auf die Einnahmen aus unseren Werbebannern angewiesen. Bitte deaktivieren Sie daher Ihren Adblocker und laden Sie die Seite neu, um diese Seite weiter zu nutzen.

Klicken Sie hier für eine Anleitung zum Deaktivieren Ihres Adblockers.

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber

Ab 2016: Unangekündigte Audits für Erzeuger und Großhändler

Unangekündigte Audits sind bereits bei QS-GAP zertifizierten Betrieben und im Lebensmitteleinzelhandel obligatorisch. Ab 2016 werden diese auch fester Bestandteil in der Prüfsystematik für Erzeugerbetriebe, die nach dem Leitfaden Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln zertifiziert sind sowie für Großhandelsbetriebe. Die Einführung erfolgt schrittweise, die ersten unangekündigten Audits werden ab dem 1. Juli 2016 durchgeführt.

Die Übersicht zeigt, in welcher Form die unangekündigten Audits auf den einzelnen Stufen durchgeführt werden.


Quelle: QS

Ab dem 1. Januar 2016 wird die genaue Vorgehensweise für die einzelnen Stufen der Systemkette Obst, Gemüse und Kartoffeln detailliert im Leitfaden Zertifizierung geregelt. Für die Organisation und Durchführung der Spotaudits gelten dann für Erzeuger, die eine Zertifizierung für den Standard Erzeugung Obst, Gemüse, Kartoffeln besitzen, die gleichen Regelungen, die derzeit schon für QS-GAP zertifizierte Erzeuger gelten. Das bedeutet, dass ein zusätzliches Audit pro Jahr bei zehn Prozent der von einem Bündler gebündelten Betriebe stattfindet.

Auf der Stufe Großhandel kann der Systempartner wählen, ob die unangekündigten Audits als unangekündigtes Systemaudit erfolgt oder zwischen zwei angekündigten Systemaudits ein zusätzliches unangekündigtes Spotaudit durchgeführt wird. Im Lebensmitteleinzelhandel werden dagegen – wie bereits seit Jahren im Bereich Fleisch- und Fleischwaren erfolgreich praktiziert - ausschließlich unangekündigte Systemaudits durchgeführt.

In welcher Form die unangekündigten Audits genau durchgeführt werden, kann der Grafik auf der rechten Seite entnommen werden.

Unangekündigte Systemaudits entsprechen vom Inhalt und Ablauf den bisherigen Systemaudits. In ihrem Rahmen werden alle Kriterien der Checklisten überprüft. Unangekündigte Spotaudits werden zusätzlich zwischen den regulären, angekündigten Systemaudits durchgeführt. Es werden in der Regel nur ausgewählte Kriterien überprüft.


Quelle: QS - Systemkette Obst, Gemüse und Kartoffeln
Erscheinungsdatum: