Der Handel lizensiert seine Eigenmarken selbst
Es hat damit einen Dissens zwischen den Vollzugsbehörden und dem Oberlandesgericht Nordrhein-Westfalen (OLG NRW) entschieden. Die Behörden sahen den Handel in der Pflicht, die Verkaufsverpackungen seiner Eigenmarken bei einem dualen System zu lizensieren und eine Vollständigkeitserklärung hierüber abzugeben, sofern die Produkte eindeutig der Handelsmarke zuzuordnen sind und kein Verweis auf den Abfüller vorhanden ist. Das OLG NRW sah den Abfüller in der Pflicht. „Die Verpackungsverordnung verpflichtet den Händler, nur korrekt lizenzierte Verpackungen zu vertreiben. Und wo die Marke des Händlers draufsteht, sollte sich das Unternehmen auch selbst um die Lizenzierung kümmern“, so HDE-Geschäftsführer Kai Falk.
Mit seinem noch unveröffentlichten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aufgehoben, das die Lizenzierungspflicht, entgegen der behördlichen Vollzugspraxis, den Produktionsbetrieben der Handelsmarken, zugeschrieben hatte. „Dieses Grundsatzurteil klärt die Verantwortlichkeit des Händlers und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur weiteren Vollziehbarkeit und Transparenz der Verpackungsverordnung“, so Falk weiter.
Quelle: www.einzelhandel.de