Grundlage der berufsständischen Interessenvertretung im wiedervereinigten Deutschland
„Die Grundlage einer gemeinsamen Interessenvertretung ist das Bekenntnis aller Verbände zur freien Verfügung des Einzelnen über sein Eigentum. Die Nutzung dieses Eigentums muss dem Eigentümer in freier Entscheidung überlassen werden (individuelle Bewirtschaftung, genossenschaftliche Bewirtschaftung, Pacht oder Kapitalgesellschaft)“, heißt es in der sechs Punkte umfassenden Erklärung. Damit hatten sich die Bauernverbände gegen eine Landwirtschaft ausgesprochen, die auf außerlandwirtschaftliche Investoren setzt.
Mit der „Warberger Erklärung“ wurde auch deutlich unterstrichen, dass „alle Mitglieder der bestehenden Produktionsgenossenschaften umfassend über ihre Rechte sowie die finanziellen Folgen und Risiken der verschiedenen Entscheidungsmöglichkeiten“ im Rahmen der Privatisierung informiert werden. Der Übergang von den LPG zu eingetragenen Genossenschaften und anderen Betriebsformen dürfe nur „auf der Grundlage der freien Entscheidung des Eigentümer“ erfolgen, betonten die Bauernverbände der DDR und der DBV. Die Landwirtschaftsverbände beider deutscher Staaten schlugen in der „Warberger Erklärung“ zudem ein „Notstandsprogramm für die DDR-Landwirtschaft“ vor.
Quelle: Deutscher Bauernverband