15 Klagen gab es allein gegen die Auflösung des Düsseldorfer Großmarktes und den Widerruf von Flächenzuweisungen an Händler (FreshPlaza.de berichtete). Vorne weggegangen war Konrad Koester (r), der auf Nachfrage ankündigt, in Revision gehen zu wollen. Sein Fall war stellvertretend für die anderen Kläger entschieden worden. Von einem Schock spricht er mit Blick auf das jüngste Urteil, das er so nicht erwartet habe. Koester sagt allerdings auch, dass es ihm letztlich nur um eine gesicherte Zukunft des Handelsplatzes Großmarkt gehe, die nicht unbedingt in einer öffentlich-rechtlichen Struktur gestaltet werden müsse: „Wenn eine Einigung erzielt wird, lasse ich alle Klagen fallen", sagt er der Rheinischen Post.
Die IDR immerhin kann sich vorstellen, einen Verbleib der Obst- und Gemüsehändler auf dem Areal zumindest zu prüfen. Dafür müssten drei Vorbedingungen geklärt sein, wie Vorstand Ekkehard Vincon klarmacht. Der juristische Streit um die Rechtsform des Großmarktbetriebs müsste endgültig ad acta gelegt sein, um Rechtssicherheit zu erhalten. Die IDR müsste zweitens von der Stadt das Grundstück erwerben können, auf dem die Händler künftig agieren sollen. Drittens müssten die Obst- und Gemüsehändler als konsistente Mieterschaft auftreten und handeln. Davon sind sie weit entfernt, einige Händler haben die Genossenschaft verlassen, wie Koester zum Beispiel.
Weitere Informationen:
www.grossmarktgilde.de
www.kkoester.de