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Europäische Kommission erlässt neue Durchführungsverordnung

Kampf gegen Tomatenvirus

Die Europäische Kommission hat eine neue Durchführungsverordnung erlassen, um den Kampf gegen die Einschleppung und Ausbreitung des „Tomato-Brown-Rugose-Fruit-Virus“ (ToBRFV) auszuweiten. Die neue Verordnung soll nach Angaben der Brüsseler Behörde neuerenwissenschaftlichen Erkenntnissen über die Ausbreitung des Erregers sowie zu Testmethoden Rechnung tragen.

Dem nach sollen insbesondere Samen von Tomaten und anfälligen Chili und Paprikasorten unabhängig von ihrem Ursprung auf das Virus getestet werden. Dies sei notwendig, weil in Bezug auf das Auftreten des Schädlings weltweit Unsicherheit herrsche und weil Samen unterschiedlichen Ursprungs, wenn sie gehandeltwürden, häufig in den Partien vermischtwürden, wodurch sich das Risiko einer Ausbreitung erhöhe.

Darüber hinaus müsse die Schaffung schädlingsfreier Produktionsflächen bestimmten Massnahmen unterworfen werden, um sicherzustellen, dass gesundes Material erzeugt werde. Laut der Verordnung sollten Probenentnahmen und Tests auf Grundlage der neuesten Informationen durchgeführt werden. Am wirksamsten seien Echtzeit-PCR-Methoden, deren Verfügbarkeit aber unter der Corona- Pandemie leide.

Bis zum 1. Oktober sei daher die ELISA-Methode auch als akzeptables Verfahren zum Nachweis und zur Identifizierung des Virus zu betrachten. Nach der Verordnung ist jede Person in de rEU, die einAuftreten des ToBRFV vermutet oder davon Kenntnis erhält, verpflichtet, unverzüglich die zuständige Behörde zu unterrichten und alle relevanten Informationenweiterzugeben.

Nur mit Pflanzenpass reisen
Die zuständige Stelle muss die betreffenden Informationen aufzeichnen und alle erforderlichen Massnahmen treffen, um den Ausbruch zu bestätigen. Pflanzenpass für den Transport Vorgesehen ist ferner, dass die Mitgliedstaaten jährliche Erhebungen zum Auftreten des Virus durchführen. Für den Erreger anfällige Tomaten-, Chili- und Paprikapflanzen und -samen müssen beim Transport innerhalb der Union von einem Pflanzenpass begleitet werden und von virusfreien Produktionsflächen stammen.

Beim Import in die EU müssen mindestens 20 % der betreffenden Samen und Pflanzen bei der Kontrolle an der ersten Ankunft beprobt und getestet werden. Nach Angaben der Kommission ist das ToBRFV derzeit nicht als Quarantäneschädling oder als unionsregulierter Nicht-Quarantäneschädling in der entsprechenden Durchführungsverordnung reguliert. Seit 2018 meldeten Mitgliedstaaten jedoch Ausbrüche des Virus bei Tomatenpflanzen und die zur Bekämpfung ergriffenen Massnahmen.

Von Deutschland 2018 und Italien 2019 durchgeführte Schädlingsrisikoanalysen hätten gezeigt,dass der spezifizierte Schädling und seine Schadwirkungen die Pflanzengesundheit in der EU und insbesondere die Erzeugung von Tomaten sowie Paprika und Chili erheblich beeinträchtigen könnten. 

Quelle: BauernZeitung

Erscheinungsdatum: