Das Verfahren zur Freigabe von Etiketten wird darüber hinaus vereinfacht. Eine Freigabe ist nicht mehr erforderlich, wenn alle folgenden Punkte – sofern anwendbar – zutreffen:
- Das zusammengesetzte Produkt enthält mindestens 50 Prozent QS-Ware.
- Das im Produkt enthaltene Fleisch bzw. die enthaltenen Fleischwaren, welche unter den Geltungsbereich des QS-Systems fallen, sind zu 100% QS-Ware.
- Die im zusammengesetzten Produkt enthaltenen stückigen Zutaten aus Obst, Gemüse und Kartoffeln, die jeweils einen Anteil von mindestens 10% der Gesamtmenge des zusammengesetzten Produktes ausmachen, sind ebenfalls QS-Ware.
Generell gilt: Alle QS-Zutaten müssen im Verzeichnis der Zutaten eindeutig mit einer Fußnote gekennzeichnet werden.
Für weitere Informationen:
QS Qualität und Sicherheit GmbH
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Telefax: +49 (0) 228 35068-10
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