„Der Süddeutschen Zeitung wurden offensichtlich vertrauliche und vor allem veraltete Unterlagen überlassen, auf die sich der Bericht stützt. Es wird zitiert aus einem vertraulichen ersten Entwurf für ein Gesprächsprotokoll, in einer noch gänzlich unabgestimmten und mithin veralteten Fassung, die durch die Verantwortlichen von Tengelmann vorgelegt wurde. Auszüge aus dieser ersten Version wurden zudem aus dem Zusammenhang gerissen. Entscheidend sind die darauffolgenden Passagen und weitere Ergänzungen, die vom Verhandlungsteam der REWE Group vorgenommen und EDEKA sowie Kaiser’s Tengelmann bereits am vergangenem Donnerstag, 13. Oktober um 20.36 Uhr übermittelt wurden.
Die Anwälte und Fachleute der REWE Group haben in allen Gesprächen mit den Verhandlungsdelegationen darauf hingewiesen, dass:
- die Ministererlaubnis grundsätzlich nur für die Antragsteller EDEKA und Kaiser’s Tengelmann gilt und nur in Einzelfällen die Weitergabe von Kaiser’s Tengelmann-Filialen an Dritte vorsieht,
- aus diesem Grunde jede Einigung – welcher Art auch immer – eng mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundeskartellamt abgestimmt werden muss, wobei nicht auszuschließen ist, dass weitere Risiken verbleiben,
- die REWE Group die Möglichkeit einer Gesamtübernahme von Kaiser’s Tengelmann außerhalb der Ministererlaubnis positiv bewertet, zudem von weit weniger Auflagen durch das Kartellamt im Vergleich zu Edeka ausgeht und konstruktiv im Dialog mit dem Kartellamt etwaige Auflagen erfüllen würde.
Die Aussagen von Herrn Caparros in den Interviews der vergangenen Tage, dass die REWE Group sowohl bei einer Gesamtübernahme als auch bei Teilübernahmen von Kaiser’s Tengelmann – im Rahmen einer Einigung am Verhandlungstisch aber auch im Bieterverfahren im Falle einer Einzelverwertung durch den Eigentümer von Kaiser’s Tengelmann – freiwillig die Auflagen der Ministererlaubnis erfüllen würden, stehen für sich.
Das bedeutet, für jede durch die REWE Group übernommene Filiale, jedes Lager, jedes Fleischwerk sowie für die Zentrale sind der Erhalt aller Arbeitsplätze, Tarifbindung, Mitbestimmung und Verbot der Privatisierung für fünf Jahre garantiert. Die Frage, ob und wie die Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann-Filialen durch die REWE Group herangezogen werden kann, spielt für diese freiwillige Verpflichtung der REWE Group keine Rolle. Sie gilt für jeden Weg der Übernahme.“
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