Bauern, die bis zum 30. Juni 2017 mit bestimmten Obst- und Gemüsesorten dem Markt fern bleiben müssen, werden finanzielle Unterstützung erhalten. Die Produkte sollen für den freien Vertrieb oder für andere Zwecke, beispielsweise als Tierfutter oder die Produktion von Bio-Gas eingesetzt werden. Das Angebot besagter Produkte auf dem lokalen Markt wird konsequent reduziert, wodurch die Preise stabilisiert werden sollen.
Das Gesamtvolumen der Produkte, die vom Markt fern bleiben, wird die Menge von 200 Tonnen pro Bauer oder 20.000 Tonnen pro Produktionsorganisation nicht übersteigen. Die Einführung dieser Begrenzungen soll dabei helfen, sicher zu gehen, dass einer größeren Anzahl an betroffenen Produzenten geholfen werden kann. Außerdem müssen die Charities, die das Obst und Gemüse erhalten werden, das für den freien Vertrieb gedacht ist, den Status einer öffentlichen Wohltätigkeitsorganisation innehaben. Die Regelung wird vom Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt an, nach sieben Tagen in Kraft treten.