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Für einen Hoffnungsschimmer sorgt das Bundesamt für Landwirtschaft

Die diesjährige Kartoffelernte in der Schweiz fällt ins Wasser

Der Wettergott meint es nicht gut mit den Kartoffelproduzenten. Nachdem die Kartoffeln bereits letztes Jahr garstigen Bedingungen ausgesetzt waren, droht die diesjährige Ernte buchstäblich ins Wasser zu fallen. Die ersten Kartoffelproduzenten haben ihre Ernte für dieses Jahr bereits abgeschrieben und ihre Kartoffeln untergepflügt.


Bild: Vielerorts haben die Kartoffelproduzenten ihre Ernte bereits abgeschrieben.

«Konkrete Zahlen werden wir erst Ende August mit der Ertragserhebung haben. Aber es ist klar: Es wird keine gute Ernte», bestätigt Irene Vonlanthen, Geschäftsführerin ad interim der Vereinigung Schweizer Kartoffelproduzenten (VSKP).

Inlandleistung bleibt wichtig
Zumindest von Bundesseite her schimmert Licht am Ende des Tunnels der Kartoffelproduzenten. Gross war die Aufruhr in der Kartoffelbranche, als das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Anfang diesen Jahres die Anhörung für das Verordnungspaket 2016 eröffnete. Insbesondere die vorgeschlagene Anpassung des Importregimes für Speisekartoffeln sorgte für Unmut (wir berichteten).

Die bis anhin geltende Koppelung an die Inlandleistung sei nicht mehr zeitgemäss, so das BLW, und schlug daher eine Versteigerung für die Basismenge (6500 Tonnen) und das Windhundverfahren für zusätzliche Mengen Speisekartoffeln vor.

Geht gar nicht, fand die Kartoffelbranche. Die Änderung des Systems hätte laut ihr weitreichende Folgen für die Schweizer Kartoffelwirtschaft. Vor allem die Vorstellung, dass branchenfremden Akteure plötzlich Zugang zu Importkontingenten erhalten würden, war der Branche ein Graus. Zudem befürchteten sie, dass der Produzentenpreis noch mehr unter Druck käme.

Entscheidung noch offen
Dass das heutige System nicht ganz problemlos läuft, räumt Swisspatat hingegen in ihrer Stellungnahme zum Agrarpaket ein. Die Branchenorganisation schlägt aber vor, dass künftig der Marktanteil darüber entscheiden soll, wer welche Menge importieren darf.

Dieser Marktanteil eines einfuhrberechtigten Importeurs soll sich zusammensetzen aus a) der Inlandleistung und b) der Importmenge aus der vorausgegangenen Bemessungsperiode. Das vorgeschlagene System habe sich bereits heute beim Obst und Gemüse bestens bewährt, schreibt Swisspatat weiter. Damit würde die Inlandleistung nicht wie vorgesehen überflüssig, sondern käme nach wie vor zum Zug. Der Vorschlag aus der Branche ist beim BLW auf fruchtbaren Boden gefallen, wie es dort auf Anfrage der BauernZeitung heisst. Inwiefern sich diese Minireform durchsetzen wird, ist jedoch noch offen.

Der Bundesrat wird voraussichtlich im September darüber entscheiden, welche Regelungen wirklich in Kraft treten, und welche Vorschläge wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen werden.

Quelle: Julia Overney, www.bauernzeitung.ch
Erscheinungsdatum: