Live-Berichterstattung von der Übernahmeschlacht
Die Verhandlungen beginnen um 13 Uhr und können unter www.lebensmittelpraxis.de live verfolgt werden.
Die Ministererlaubnis kann nach § 42 des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch den Bundesminister für Wirtschaft auf Antrag durch die Unternehmen für einen vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt werden. Bei der Entscheidung durch den Minister stehen dabei – im Gegensatz zum Kartellamt, das allein die Wettbewerbsbeschränkungen betrachtet – die gesamtwirtschaftlichen Vorteile des Zusammenschlusses im Vordergrund. Die Ministererlaubnis wurde 1973 in das GWB eingeführt. Seitdem wurden 21 Anträge gestellt: viermal wurde die Erlaubnis mit Auflagen erteilt, einmal wurde eine Teilerlaubnis mit Auflage erteilt, zwei Fälle wurden mit positiver Stellungnahme der Monopolkommission genehmigt, ein Fall wurde entgegen der Stellungnahme der Monopolkommission genehmigt, sechs Fälle wurden untersagt, sieben Fälle wurden zurückgenommen.
Quelle: lebensmittelpraxis.de