Die Ukraine hat neue Möglichkeiten für den Export von Pflanzgut in die Europäische Union erhalten, nachdem der EU-Markt für mehrere aus diesem Land stammende Sauerkirscharten geöffnet wurde.
Die Entscheidung erlaubt den Export von Pflanzen zum Anbau von Sauerkirschen (Prunus cerasus), Graukirschen (Prunus canescens) und deren Hybriden aus der Ukraine. Dieser Schritt folgt auf die Erstellung und Einreichung eines technischen Dossiers durch die ukrainische Behörde für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz bei der Europäischen Kommission.
Das zugelassene Pflanzgut muss bis zu zwei Jahre alt sein und ohne Blätter geliefert werden. Jede Sendung muss den pflanzengesundheitlichen Anforderungen entsprechen und von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sein.
In diesem Zusammenhang ist auch der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/75 der Kommission vom 12. Januar 2026 relevant. Der Beschluss betrifft die Gleichwertigkeit von Vermehrungsmaterial von Obstpflanzen und Obstpflanzen, die für die Obstproduktion bestimmt sind und in bestimmten Drittländern angebaut werden, in Bezug auf Lieferantenpflichten, Identität, Pflanzengesundheit, Kontrollverfahren, Kennzeichnung, Versiegelung und Verpackung.
Quelle: dpss.gov.ua