Auf Antrag von Polen, Ungarn, der Slowakei und Österreich prüft der EU-Agrarrat das Freihandelsabkommen mit der Ukraine und die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz des EU-Agrarmarktes vor Importen aus der Ukraine.
Die vier Länder erklären, dass weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, um mögliche negative Auswirkungen ukrainischer Agrarprodukte auf die Landwirte in der EU zu begrenzen. Sie argumentieren, dass der derzeitige Rahmen des Handelsabkommens mit der Ukraine, der auf Artikel 29 des Assoziierungsabkommens basiert, die Situation des EU-Agrarsektors nicht vollständig widerspiegelt.
Nach Ansicht der antragstellenden Länder sollten Importe aus der Ukraine denselben Produktions- und Qualitätsstandards entsprechen, die auch für EU-Erzeuger gelten. Sie haben Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen des Abkommens auf mehrere Agrarsektoren, darunter Gemüse und Obst, geäußert.
Polen und die anderen antragstellenden Mitgliedstaaten haben außerdem die Einrichtung eines speziellen Ausgleichsfonds vorgeschlagen. Dieser Fonds soll die Verluste ausgleichen, die EU-Landwirten durch Freihandelsabkommen mit großen Exportländern wie der Ukraine entstehen.
Die Diskussion auf Ratsebene spiegelt die anhaltende Debatte innerhalb der Europäischen Union wider, wie der Marktzugang für ukrainische Produkte mit dem Schutz der internen Agrarmärkte, insbesondere in Sektoren, die empfindlich auf Importdruck reagieren, in Einklang gebracht werden kann.
Quelle: Ukraine Business News