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Strengere Regeln für das EU-Bio-Label in Vorbereitung

Die Europäische Union hat diese Woche mit der Überarbeitung der Vorschriften für Bio-Lebensmittel begonnen. Spanien, das in Bezug auf die Bio-Anbaufläche führend ist, möchte, dass das bekannte europäische Bio-Label – das grüne Blatt – nur noch auf Produkten angebracht werden darf, die wirklich den EU-Normen entsprechen.

Bei der ersten Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister unter zyprischem Vorsitz stand das Thema sofort auf der Tagesordnung. Die Europäische Kommission legte im Dezember einen Vorschlag vor, um die bestehenden Rechtsvorschriften (die erst seit Januar 2022 gelten) zu vereinfachen. Dabei will sie auch für einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen und importierten Produkten mit ähnlichen Standards sorgen. Gleichzeitig sollen die Vorschriften für Kleinbauern gelockert werden, damit sie sich leichter Erzeugergemeinschaften anschließen können.

Die Kommission schätzt, dass diese Änderung fast 48 Millionen Euro an Verwaltungsaufwand einsparen könnte – für Erzeuger, Unternehmen und Behörden. Außerdem werden die Bedingungen für die Verwendung der Begriffe „biologisch", „ökologisch" und „organisch" und damit auch für die Verwendung des Euroleaf-Logos verschärft. Dies folgt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der in einer Rechtssache gegen das deutsche Unternehmen Herbaria Zweifel am System der „Gleichwertigkeit" bei Importen aus Drittländern geäußert hatte.

Ein weiterer Vorschlag sieht vor, die Anerkennung von elf Nicht-EU-Ländern als „gleichwertig" um zehn Jahre zu verlängern. Diese Anerkennung würde eigentlich 2026 auslaufen. Damit soll eine Störung des internationalen Handels mit ökologischen Produkten verhindert werden.
In Spanien selbst warnt die Erzeugerorganisation Coag vor möglichem „grünen Betrug", wenn Importprodukte als biologisch verkauft werden, ohne dass sie denselben Kontrollen unterliegen wie europäische Produkte. Die Organisation Unión de Uniones meint, dass europäische und ausländische Produkte denselben Regeln unterliegen sollten, um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden.

Das spanische Landwirtschaftsministerium betont, dass Spanien sich für Exklusivität einsetzen wird: Das Euroleaf-Siegel darf nur auf Produkten angebracht werden, die denselben Anforderungen entsprechen wie innerhalb der EU. Regina Monsalve, Vorsitzende von Intereco – einer Dachorganisation von Kontroll- und Zertifizierungsstellen – sieht positive Aspekte in dem Vorschlag. Vor allem die klarere Kennzeichnung und die Anerkennung kleiner Erzeuger hält sie für wertvoll. Aber sie warnt auch: „Wir dürfen keine doppelten Standards schaffen, schon gar nicht bei Importen. Die Glaubwürdigkeit des Bio-Gütesiegels ist die stärkste Waffe der Branche."

Auch der Branchenverband Asobio, in dem sich Erzeuger und Verkäufer von Bio-Produkten zusammengeschlossen haben, reagiert zwiespältig. Die Grenze von maximal 5 % Zutaten aus Nicht-EU-Ländern, um das Euroleaf-Siegel weiterhin verwenden zu dürfen, wirft Fragen auf. Das macht es ihrer Meinung nach schwierig, beispielsweise tropische Früchte in europäischen Bio-Produkten zu verarbeiten.

Die Vorsitzende der Asociación Vida Sana unterstützt hingegen die Idee, dass es Ausnahmen von der Liste der zulässigen Zutaten geben darf, beispielsweise bei abweichenden klimatischen Bedingungen oder geografischer Lage. Gleichzeitig plädiert sie für mehr Klarheit in den Texten: Rechtliche und technische Bestimmungen müssen besser voneinander getrennt werden. Auch die Regeln für die Zertifizierung und Kontrolle von Verkaufsstellen – insbesondere für den Einzelverkauf – müssen klarer und strenger werden.

Quelle: efeagro.com

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