Belarus plant, importierte Äpfel zu verwenden, um eine geringere heimische Ernte bei der Bildung seiner staatlichen Produktreserven auszugleichen. Das folgt auf einen neuen Regierungsbeschluss, der die Regeln für die Lieferung von Obst und Gemüse aus Stabilisierungsfonds im Rahmen der staatlichen Bestellung aktualisiert.
Das Dokument legt fest, wie die Preise für Kartoffeln, Kohl, Zwiebeln, Karotten, Rote Beete und Äpfel, die aus diesen Reserven an Einzelhandelsketten geliefert werden, festgesetzt werden müssen. Außerdem wird darin festgelegt, welche Kosten nicht produzierende Lieferanten bei der Preisgestaltung für Produkte, die an Beschaffungsorganisationen geliefert werden, berücksichtigen dürfen. Dazu gehören der Einkaufspreis, Verpackung, Lagerung, Transport, Steuern und andere obligatorische Zahlungen, wobei die maximale Rentabilität auf 10 % begrenzt ist. Die Verpackungskosten können Material, Arbeit und Abschreibungen auf Ausrüstung umfassen. Alle Endpreise müssen innerhalb der vom Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung festgelegten Grenzen bleiben.
Eine wichtige Neuerung betrifft die Bildung von Apfelreserven. Regionale Behörden dürfen nun bei unzureichender lokaler Produktion Engpässe mit importierten Äpfeln ausgleichen. Sie wählen Beschaffungsunternehmen aus, die für die Beschaffung der fehlenden Mengen verantwortlich sind, und koordinieren den Importbedarf im Voraus mit ihnen. Diese Unternehmen können zusätzlich bis zu 10 % des Einzelhandelspreises zur Deckung der Lagerkosten in spezialisierten Einrichtungen hinzurechnen, sofern der Preis innerhalb der vom Ministerium für Antimonopolregulierung und Handel festgelegten Grenzen bleibt.
Die Regierung hat auch die Mengen der Produkte überarbeitet, die aus Stabilisierungsfonds für die Nebensaison 2025/2026 geliefert werden sollen. Die am 3. Dezember 2025 verabschiedeten Änderungen traten am 6. Dezember in Kraft.
Quelle: neg.by